Wohnung anmieten lassen durch Arbeitgeber und umsonst wohnen?

2 Antworten

Wenn Du mietfrei wohnst,ist das ein Sachbezug.

Damit bist Du dann natürlich kein Minijobber mehr, sondern eine Teilzeitkraft.Du musst ja bestimmt auch vielmehr Stunden arbeiten, als bisher, denn sonst lohnt es sich für den Arbeitgeber ja gar nicht.

Die Warmmiete unterliegt derSozialversicherung und ggf.Lohnsteuer (abhängig von der Lohnsteuerklasse).

Wo hast Du denn bisher gewohnt? Wovon lebst Du? Es passt ja ja alles nicht ganz zusammen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
ryancarterhh 
Fragesteller
 14.09.2023, 07:42

Ich habe noch einen Haupt-Job, wovon ich lebe.

Dementsprechend könnte ich dort nicht "einfach einziehen"?

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Tiiii  14.09.2023, 09:17
@ryancarterhh

Doch kannst du. Aber natürlich wird das Steuer und sozialversicherungsmäßig relevant. Sonst würde ja einfach jeder die Wohnung vom AG zahlen lassen und so Abgaben sparen und der AG kann noch Betriebsausgaben ansetzen oder wie?

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wfwbinder  14.09.2023, 09:33
@ryancarterhh

OK, dann hättest Du nun einen Sozialersicherungspflichtigen Nebenjob.

Es käme,wie schon geschrieben, darauf an,wie hoch Deine Gesamtbezüge wären.

Dein Minijob bringt Dir 520,-Euro netto und kostet den Arbeitgeber ca. 687,- Euro.

Wenn Du nun die Wohnung mit einerMiete von 1.400,- kostenlos nutzen dürftest, müsstest Du zusätzlich 1.100,- Euro Gehalt bekommen, nur damit mit 0,- herauskommst.

1.100,- Gehalt + 1.400,-Euro Sachbezug Miete sind 2.500,- brutto. Dann sind bei Steuerklasse 6 dann 1.428,50 netto. Davon wird die Miete abgezogen. Auszahlung 28,50 Euro. Kosten für den Arbeitgeber ca.3.000,-Euro mit den Arbeitgeberanteilen.

Das gilt natürlich nur, wenn Du insgesamt nicht über die Beitragsbemessungsgrenze kommst.

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Eine Dir kostenfrei zur Verfügung gestellte Wohnung wäre dann ein Sachbezug. Demzufolge würdest Du in einem sozialversicherungspflichtigen (Teilzeit-)Arbeitsverhältnis stehen und keinesfalls einen sogenannten Minijob ausüben.