Welche Abgaben bei Werkvertrag?

1 Antwort

Es kommt auf die Art der Tätigkeit an, ob Du Dich als Freiberufler/Selbständiger mit einem Gewerbe registrieren musst oder nicht.

Wer als Student eine Nebentätigkeit ausübt, die weniger als 50% der Zeit in Anspruch nimmt, kommt normalerweise ohne Sozialabgaben etc. aus. Nach Ablauf der Immatrikulation ist ein Job ein gewöhnliches Angestelltenverhältnis, das SV-pflichtig etc. wird.

Ein Werkvertrag ist anders zu behandeln, da Du nicht eine bestimmte Anzahl von Stunden arbeitest, sondern ein bestimmtes Resultat zu einem festen Preis ablieferst. Das ist zwar bei Unis etc. üblicherweise doch ein Stundenkontingent, wird aber als Werkvertrag budgetiert und abgerechnet. Für einen Werkvertrag fallen keine SV-Abgaben an. Du bist jedoch ggf. dennoch SV-pflichtig, d.h. musst die Abgaben selbst entrichten - wie ein Selbständiger.

Für die Steuer zählt das Jahreseinkommen, d.h. was unter dem Strich am Ende des Jahres als Einkünfte abzüglich Werbungskosten, Freibeträge etc. zu veranschlagen ist. Hast Du also EUR 1700 im ersten Quartal an Einkünften und in den Monaten April bis Dezember im Angestelltenverhältnis nur EUR 800 p.m. an Einkünften, fällt wahrscheinlich gar keine Steuer an. Der Grenzbetrag dürfte mit ggf. Kirchensteuer und Versicherungen/Sozialabgaben insgesamt noch höher liegen.

Ansonsten wäre Steuer zu zahlen, aber nicht für einen bestimmten Vertrag, sondern für das Jahreseinkommen. Es gibt im Internet Steuerrechner, die für ein bestimmtes Jahreseinkommen die zu zahlenden Steuern bestimmen.

Bedenke dabei: wenn Du Steuern zahlen musst, wird dies ggf. eine Nachzahlung im nächsten Jahr werden, da für den Werkvertrag keine Steuern gezahlt wurden. Bei einem Satz von vielleicht 20% wären dies also EUR 340 (plus SolZ und Kirchensteuer) auf den Werkvertrag. Ggf. hast Du jedoch auch Werbungskosten (Fahrten zur Arbeit, Verbrauchsmaterialien, ...), die hier zum Abzug zu bringen sind.