Berichtigung Grundbuch nach § 894 BGB wegen falscherGrundschuld möglich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

falsche Grundschuld im Grundbuch

Wie kommst Du auf die schräge Idee? Die Grundschuld ist ordnungsgemäß bestellt worden. Da ist kein Widerspruch zwischen formaler und wirklicher Rechtslage und demzufolge auch kein Anwendungsfall des § 894 BGB.

Danke für den Stern!

0

Woher kommt diese Erkenntnis, dass die Grundschuld in einer falschen Höhe eingetragen wird? Denn in der Frage geht geht einiges durcheinander.

  • Eine Grundschuldbestellung erfolgt i.d.R. aufgrund eines Auftrags, den der Notar bereits im notariellen Kaufvertrag erhält. Das ist dann eine seperate Urkunde, welche an das Grundbuchamt "zum Vollzug" (=zum eintragen) geht.
  • Die Höhe, in welcher diese Grundschuld einzutragen ist, das ist im Kaufvertrag festgelegt.
  • Bei einem Treuhandauftrag bekommt jemand etwas zu bestimmten Bedingungen und darf erst dann darüber verfügen, wenn er die Bedingungen erfüllt hat.
  • Im Zusammenhang mit einer Baufinanzierung bekommt z.B. der Notar eine Geldsumme von der Bank und darf diese erst dann an den Verkäufer weiterleiten, wenn gewährleistet ist, dass für die Bank eine Grundschuld eingetragen wird.