Wieviel Kostgeld für 2 Erwachsene und 2 Kinder sind angemessen?
Hallo, meine Tochter mit Familie, 2 Kinder 13 und 17 Jahre sowie ihr Ehemann, leben seit Anfang mit auf unsere Kosten im Haus. Außer Stromkosten für den bewohnten Bereich zahlen sie nur Ihre Kosten für Kleidung, Schule Tanken usw. Nichts für Kost, Getränke und alles was zur Lebenserhaltung beiträgt. Beide Elternteile arbeiten Vollzeit,( Beamter und Personalbereichsleiterin) also übernehmen wir auch Feriengestaltung und Krankheitsbetreuung.
Wieviel Kostgeld könnte ich verlangen, denn auf die Idee etwas freiwillig zu zahlen, kommen sie nicht.
3 Antworten
Das ist ja alles sehr erstaunlich. Von beiden Seiten aus.
Führe doch mal für 4 Wochen ein Haushaltsbuch über die Einkäufe, und rechne dann den Anteil der Familie aus.
Wenn Du die Ferienbetreuung der Enkelkinder nicht mehr kostenfrei übernehmen willst, musst Du halt auch dafür etwas mit der Tochter vereinbaren.
Erstmal Miete für den von Ihnen bewohnen Wohnraum. Mietspiegel und davon 50% wel es Familie ist.
Dazu die Nebenkosten. Wasser und Müll zahlen sich nicht von selbst. Gesamtkosten durch Anzahl der Personen insgesamt im Haushalt mal 4, einfachster Dreisatz
Beim Kostgeld würd ich mich am Bürgergeld Orientieren es gibt Aufschlüsselungen, welche Betrag für welchen Posten gedacht ist. Wenn sie also bei euch komplett mit durchgefüttert werden und auch euer Toilettenpapier und Waschmittel verbrauchen, solltet ihr schauen, welcher Betrag laut Bürgergeld dafür aufgewendet wird.
Im groben würd ich mal schätzen das zusammengerechnet irgendwas zwischen 1000 und 1500 angemessen ist.
Dann würd ich fürs erste den Einkauf für sie einstellen. Ihr kauft nur noch für euch beide Nahrungs und Hygieneartikel.
Sollten sie seperaten Wohnraum mit eigenem Bad und Küche haben, müssen sie den Schlüssel zu eurem Wohnraum abgeben oder ihr wechselt das Schloss zu eurem Wohnräumlichkeiten und ab sofort müssen selber zusehen woher sie Lebensmittel und co nehmen.
Du bereicherst dich nicht an ihnen, sie bereichern sich derzeit an euch.
Dem anderen Posting nach handelt es sich doch um zwei getrennte Wohnungen - warum stellt Ihr also die Zahlungen für deren Wohnung nicht schlicht und ergreifend ein, ebenso wie die Zurverfügungstellung von Nahrungsmitteln und die Kinderbetreuung (13- und 17jährige muss man doch wohl kaum "betreuen"?)? Wohnungen haben Türen, die kann man schließen.
Ich hatte sie einmal darauf angesprochen und den Vorschlag von 3 € pro Tag und Person zu zahlen, also 360 € im Monat. Darauf hat sie mir gesagt wenn ich mich an Ihnen bereichern wollte, würden sie alle ausziehen und ich würde meine Enkel nie wieder zu Gesicht bekommen.