Erbe ausschlagen, so dass die minderjährigen Enkel die Immobilie erben?
Mein Vater (verheiratet, 1 Sohn) ist gestorben. Kein Testament.
Nachlass ist ein schuldenfreies Haus, welches nur ihm gehörte, da nur er im Grundbuch stand.
Aufgrund der gesetzlichen Erbfolge sind meine Mutter und ich zu je 50% die Erben.
Ich habe zwei Kinder (4 und 8). Da diese sehr viel später sowieso fast alles bekommen werden, überlege ich folgendes:
Wenn ich das Erbe von meinem Vater ausschlage, dann rücken meine beiden Kinder als gesetzliche Erben nach.
Die Immobilie würde dann zu 50% an meine Mutter gehen und zu je 25% an meine Kinder. Ist das so richtig?
Gibt es hierbei Probleme, weil meine beiden Kinder noch minderjährig sind? Ich habe mal was gelesen, dass es für Minderjährige Probleme geben kann, wenn sie Immobilien erben oder geschenkt bekommen, weil damit auch Kosten auf sie zukommen. Grundsteuer etc würden meine Frau und ich als gesetzliche Vertreter zahlen.
Sofern die Freibeträge meiner Kinder nicht ausrechnen (2x 200.000), fällt ja Erbschaftssteuer für die Kinder an. Ich nehme an, dass wir als Eltern diese dann zahlen müssen oder?
Danke schonmal für die Antworten.
3 Antworten
Nur mal nebenbei: In zehn Jahren ist bereits das erste Kind volljährig und will dann vielleicht seinen Anteil ausbezahlt haben, um damit auf Weltreise zu gehen.
Wenn beide volljährig sind und sich nicht einig sind, kann es ja noch spannender werden. Wer bezahlt Sanierungen? Noch sind sie bestimmt süß...
Viele Ansprüche werden durch den Besitz auch ausgeschlossen, z.B. Bafög, Baukindergeld (falls es dann sowas gibt).
Es gibt auch andere ungünstige Konstellationen. Vielleicht steht in 5 Jahren ein Verkauf des Hauses an, wofür dann auch wieder die Zustimmung des Gerichts nötig ist, was Umstände und Kosten verursacht.
Für die Kinder sind Ergänzungspfleger zu bestellen (Vorschlagsrecht der Eltern, es könnten z. B. die Paten sein).
Die Situation wird durch die, natürlich machbare, Ausschlagung also verkompliziert.
Es müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, um das zu machen.
Danke für die Antwort.
Ergänzungspfleger deshalb, weil eine Immobilie vererbt wird oder allgemein aufgrund der Ausschlagung?
Ergänzungspfleger, weil die Kinder ein Vermögen erben über as Entscheidungen zu fällen sind wie, Reparaturen durchführen usw. Da müssen die Interessen er Kinder neutral vertreten werden.
Wenn Du Dir ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lässt, brauchst du Dir wegen ErbSt wohl keine Gedanken machen.
Denn auch das Wohnrecht hat einen Erbwert, welcher vom Wert der Immobilie abzuziehen ist. Beispiel:
Verkehrswert Haus: 400 T€
In Deinem Vorschlag erben:
Deine Mutter 200 T€
1. Kind: 100T€
2. Kind: 100T€
In meinem Vorschlag erben:
Du ca. 150 € (abhängig von Deiner Lebenserwartung nach Sterbetabelle)
Mutter: 125 T€
1 Kind: 62,5 T€
2. Kind: 62,5 T€
Du musst dann natürlich dort nicht einziehen, es reicht wenn du das könntest. Das ganze lässt sich steuerlich noch weiter aufsplitten wenn Du und Deine Frau lebenslanges Wohnrecht erhalten.
Das ganze hat auch noch recht praktikable Gründe. Man weiß nie wie sich die Kinder in 20-30 Jahren entwickeln. Wenn Du dich mit einem mal verwirfst, hast Du bezüglich der Immobilie weiterhin Einfluss.
Das ist mir alles klar. Das habe ich alles bedacht.
Trotzdem danke für die Hinweise.
Ich will nochmal darlegen, warum ich die Ausschlagung überlege:
Es ist bei mir und meiner Frau sehr viel Vermögen da. Wir sind nicht ansatzweise auf die Erbschaft meines Vaters angewiesen, sondern überlegen schon länger, wie wir steuerlich günstig unser Vermögen an unsere Kinder weitergeben können.
Ein weiterer Grund, warum wir es so machen wollen, ist, dass es Vorschenkungen von meinem Vater an mich gab die letzten 10 Jahre. Mein Freibetrag ist also nicht mehr sehr groß.