Erbe ausschlagen, so dass die minderjährigen Enkel die Immobilie erben?

3 Antworten

Nur mal nebenbei: In zehn Jahren ist bereits das erste Kind volljährig und will dann vielleicht seinen Anteil ausbezahlt haben, um damit auf Weltreise zu gehen.

Wenn beide volljährig sind und sich nicht einig sind, kann es ja noch spannender werden. Wer bezahlt Sanierungen? Noch sind sie bestimmt süß...

Viele Ansprüche werden durch den Besitz auch ausgeschlossen, z.B. Bafög, Baukindergeld (falls es dann sowas gibt).

Es gibt auch andere ungünstige Konstellationen. Vielleicht steht in 5 Jahren ein Verkauf des Hauses an, wofür dann auch wieder die Zustimmung des Gerichts nötig ist, was Umstände und Kosten verursacht.

Das ist mir alles klar. Das habe ich alles bedacht.

Trotzdem danke für die Hinweise.

Ich will nochmal darlegen, warum ich die Ausschlagung überlege:

Es ist bei mir und meiner Frau sehr viel Vermögen da. Wir sind nicht ansatzweise auf die Erbschaft meines Vaters angewiesen, sondern überlegen schon länger, wie wir steuerlich günstig unser Vermögen an unsere Kinder weitergeben können.

Ein weiterer Grund, warum wir es so machen wollen, ist, dass es Vorschenkungen von meinem Vater an mich gab die letzten 10 Jahre. Mein Freibetrag ist also nicht mehr sehr groß.

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Für die Kinder sind Ergänzungspfleger zu bestellen (Vorschlagsrecht der Eltern, es könnten z. B. die Paten sein).

Die Situation wird durch die, natürlich machbare, Ausschlagung also verkompliziert.

Es müssen schon gewichtige Gründe vorliegen, um das zu machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die Antwort.

Ergänzungspfleger deshalb, weil eine Immobilie vererbt wird oder allgemein aufgrund der Ausschlagung?

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@Murmelboy

Ergänzungspfleger, weil die Kinder ein Vermögen erben über as Entscheidungen zu fällen sind wie, Reparaturen durchführen usw. Da müssen die Interessen er Kinder neutral vertreten werden.

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Wenn Du Dir ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lässt, brauchst du Dir wegen ErbSt wohl keine Gedanken machen.

Denn auch das Wohnrecht hat einen Erbwert, welcher vom Wert der Immobilie abzuziehen ist. Beispiel:

Verkehrswert Haus: 400 T€
In Deinem Vorschlag erben:
Deine Mutter 200 T€
1. Kind: 100T€
2. Kind: 100T€

In meinem Vorschlag erben:

Du ca. 150 € (abhängig von Deiner Lebenserwartung nach Sterbetabelle)
Mutter: 125 T€
1 Kind: 62,5 T€
2. Kind: 62,5 T€

Du musst dann natürlich dort nicht einziehen, es reicht wenn du das könntest. Das ganze lässt sich steuerlich noch weiter aufsplitten wenn Du und Deine Frau lebenslanges Wohnrecht erhalten.

Das ganze hat auch noch recht praktikable Gründe. Man weiß nie wie sich die Kinder in 20-30 Jahren entwickeln. Wenn Du dich mit einem mal verwirfst, hast Du bezüglich der Immobilie weiterhin Einfluss.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ok.

Das wusste ich noch gar nicht.

Vielen Dank!

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