Um Schuld zu begleichen - zunächst Anzahlung und dann Restzahlung - zulässig?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich denke, dass du zu dieser Teilzahlung nicht berechtigt bist. Du kannst es aber versuchen und tatsächlich im Verwendungszweck schreiben, dass der Rest spätestens innerhalb von 2 Monaten erfolgt. Vielleicht geht die Rechnung auf und der Gläubiger wartet so lange. Ansonsten müsstest du kurzfristig doch einen Kredit aufnehmen, denn der Gläubiger kann dich in Verzug setzen und auf schnelle und vollständige Zahlung bestehen.

  • DEr Gläubiger kann Dich natürlich auch nach zahlung einer Teilzahlung anmahmen und wenn Fälligkeit eingetraten ist, auch einen Anwalt schicken.

  • Aber wenn eine Tilzehalung von 20.000,- eingeht und eine schriftliche Zusage vorhanden ist, dass der Restbetrag in 6 Wochen folgt, wird vermutlich ncihts passieren.

  • Ich würde die 20.000,-, weil vorhanden, einfach sofort, also vor Fälligkeit zahlen, weil das ja zeigt, das es nciht um eine Verzögerungstaktik geht, sondern wirklich eine Sache der disposition.

Versetze dich in seine Lage!

Wie würdest du es sehen, wenn ein Schuldner 2/3 überweist und ein einfaches "Restzahlung folgt" in den Verwendungszweck reinschreibt.

Ich wäre ebenso glücklich über die 2/3 wie über den Hinweis, dass auch der Rest kommen soll. Mahnen kann er dann trotzdem, aber wenn er das in drei Wochen macht, kannst du ihm per Fax anbieten, in spätestens vier Wochen zu bezahlen und ich denke, ich würde es schon mal akzeptieren.

Eigentlich ist nach dem Inhalt der Frage die rechtliche Situation klar: Du musst innerhalb der nächsten Tage den gesamten Rechnungsbetrag begleichen. Falls du da nicht tuts, hat dein Gläubiger das Recht mit einer Mahnung dich unter Verzug zu setzen, mit allen Konsequenzen für dich: bis zu gerichtlichen Mahnbescheid.

Deine partielle Zahlungsunfähigkeit ist nun dein Problem, entweder Kredit und pünktlich zahlen, oder du musst einen Zahlungsaufschub erreichen; und ohne verbale Kommunikation geht das nicht.

Also bei Geschäften sollten persönliche Animositäten keine Rolle spielen: ruf ihn also an !

Wenn du einen Betrag dem Gläubiger zahlen kannst und das sind ja 2/3,kannst du sogar mit ihm über die Restsumme verhandeln.Du bist zahlungswillig und das ist wichtig. Hoffe dies hilft dir weiter