Wie werde ich in der Ausbildung bezahlt wenn ich 1 1/2 Monate gearbeitet habe?

3 Antworten

Vermutlich wird nicht am 15. des Monats, sondern am 15. des FOLGEmonats bezahlt. In dieser Konstellation bekommt man das Gehalt für Oktober am 15.11., das Gehalt für November am 15.12. usw, und natürlich arbeitest Du NICHT 1/2 Monat gratis - sondern bekommst, wenn Du in der Firma z.B. zum 30.06.2028 aufhörst, am 15.07.28 das Gehalt für den Juni 28. Das müsste sich aber aus Deinem Ausbildungsvertrag ergeben, steht dazu nichts da drin oder hast Du den gar nicht gelesen?

Aber: an sich müssen die Löhne von Azubis im laufenden Monat gezahlt werden. Wenn in der Firma grundsätzlich erst Mitte des Folgemonats gezahlt wird, bedeutet dies, dass für Azubis ein Extra-Lohnlauf gestartet werden müsste. Ob speziell bei Azubis von dieser Regelung vertraglich abgewichen werden darf, weiß ich nicht. Ob es allerdings sonderlich klug ist, wenn du kurz nach einem Wechsel der Ausbildungsstelle deswegen ein Fass aufmachst?

Dann kläre diesen Betrieb doch mal auf:

"Die Ausbildungsvergütung muss dir vor Ablauf des Monats gezahlt werden, dies ist in § 18 des Berufsbildungsgesetzes so festgelegt: „Die Vergütung für den laufenden Kalendermonat ist spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen."

https://www.azubi-krankenkasse.de/auszahlung-gehalt/#:~:text=Die Ausbildungsvergütung muss dir vor,Arbeitstag des Monats zu zahlen.

PS:

Vergesse bitte aber nicht, dass Du dich aktuell ja vermutlich noch in der Probezeit befindest!!

Vielleicht ist es schlauer, erst mal in den sauren Apfel zu beißen und das dann nach der Probezeit anzusprechen!!!

Eifelia  03.11.2023, 12:03

👍 Eine Nachfrage bei der zuständigen Kammer, ob diese Regelung vertraglich abbedungen werden kann und wenn ja, eine diesbezügliche Lektüre des Ausbildungsvertrages würde ich auch vor die Beschwerde schalten.

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Mal ganz davon abgsehen .... dass Auszubildendenentgelt gemäß BBiG grundsätzlich jeweils zum Monatsende zu zahlen ist , wäre Deine letzte Zahlung spätestens pr 15. Oktober fällig gewesen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__18.html

§ 18 Berufsbildungsgesetz

Die Ausbildungsvergütung muss dir dein Ausbilder spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zahlen