Nach fristloser Kündigung Lohn ?

6 Antworten

Ich würde bei dem wie du es beschreibst davon ausgehen, dass du deinen Lohn erhalten solltest. Eine Kündigungsschutzklage würde ich dennoch in Erwägung ziehen, an deiner Stelle.

Deine Frage ist erst einmal etwas widersprüchlich. Wenn am 18. August fristlos gekündigt wurde bedeutet dies, dass an diesem Tage eine schriftlich formulierte Kündigung dir zugegangen ist und das Arbeitsverhältnis erst mal an diesem Tage geändert hat.

Weiter schreibst du jedoch, du hättest nun deine Kündigung erhalten. Also meine Gegenfrage: wann hast du welche Kündigung erhalten?

Der Erhalt einer Kündigung ist ein ganz wichtiger Moment, da von da ab sehr wichtige Fristen laufen. Dies ist zum Beispiel die Dreiwochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage.

Sollte gemeint sein, dass du eine außerordentliche Kündigung am 18. August erhalten hast in der steht, dass hilfsweise ordentlich zum 30. August gekündigt wurde, wirst du den Lohn nur bis zum 18. August erhalten. Willst du weiteren Lohn, müsstest du die Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage angreifen. Wird die Kündigung nicht innerhalb von 3 Wochen angegriffen wird diese rechtskräftig.

Alles sehr komplex. Ich poste mal ein Link mit weiteren Aspekten zur außerordentlichen Kündigung

http://www.kanzlei-mudter.de/ausserordentliche-kuendigung.html

Fristlos (und korrekt) vom Arbeitgeber gekündigt werden, ist nicht so einfach, wie man gemeinhin denkt.

Um dir eine halbwegs brauchbare Antwort geben zu können, braucht´s mehr Hintergrundinformationen.

1. Wie lange hast Du dort gearbeitet? Probezeit schon rum?

2. Was war die Verfehlung, die zur fristlosen Kündigung geführt hat? Wurdest Du dbzgl. schon mal abgemahnt? Wenn ja, wie lange ist das her?

3. Bist Du von der Arbeit mit sofortiger Wirkung freigestellt worden?

4. Hast Du noch Urlaubsanspruch?

Guten Morgen,

die gesetzlichen Anforderungen für eine fristlose Kündigung sind hoch. 

Gem. § 626 Abs. 1 BGB kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beendet werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 

Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber die Formulierung "hilfsweise ordentlich zum 30.09.2017" gewählt. Falls Du Kündigungsschutzklage einreichst und die Kündigung als unwirksam geurteilt wird, hat der Arbeitgeber "hilfsweise ordentlich gekündigt.

Der Kündigungsschutz im Arbeitsrecht wird in Deutschland durch eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht verfolgt. Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden, da die Kündigung sonst als wirksam gilt § 4, § 7 KSchG.

Aber: Deine Frage ist ja zunächst nur gewesen, ob Du für August noch normal Lohn bekommen wirst. Aufgrund der vom Arbeitgeber zum 30.08. ausgesprochenen Kündigung, gehe ich davon aus, dass Lohn für den gesamten August freiwillig geleistet wird.

Ich empfehle Dir aber ganz dringend die Rechtswirksamkeit durch eine Kündigungsschutzklage innerhalb von 3 Wochen überprüfen zu lassen.

Alles Gute & Herzliche Grüße 

Deine Frage ist etwas durcheinander gestellt. Aber eigentlich müsstest du deinen Lohn noch bekommen.