Das Geld eines Dritten vorübergehend auf dem Konto aufbewahren (Schenkungssteuer)

2 Antworten

Es handelt sich dabei nur um eine Abwicklung der Zahlung über ein Konto. Das ist problemlos möglich.

  • Die Mutter überweist mit dem Hinweis "50% Kaufsumme Immobilie".

  • Das Kind überweise mit dem Hinweis "Kaufsumme Immobilie"

Keine Schenkung.

Es ist ja keine Schenkung. Die einfache Einzahlung von Geld auf ein Konto ist ja keine Schenkung.

Ausserdem wird ja durch Eure gemeinsame Eintragung im Grundbuch dokumentiert, dass dies Geld für den Hauskauf ist.

Also kein Problem, Ihr braucht Euch keine Gedanken zu machen.

Ausserdem, wenn Deine Mutter dir mal wirklich was schenkt, der Freibetrag für Kinder ist 400.000,- Euro.

der Freibetrag für Kinder ist 400.000,- Euro.

Der Fragesteller kommt offensichtlich nicht aus Deutschland und wenn die Mutter oder er selbst einen Wohnsitz im Ausland hat, unterliegt die Schenkung möglicherweise auch dort der Schenkungsteuer - mit völlig anderen Freibeträgen.

Aber dazu müsste man natürlich wissen, welches das andere Land ist. Manche haben ja gar keine solche Steuer.

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