Wen bezahle ich, Deutsche Bahn oder Inkassounternehmen?

2 Antworten

Wenn das IB nichts von der Sache weiß, ist weiterhin die DB dein ASP.

Solange keine Abtretungserklärung oder Geldempfangsvollmacht des Gläubigers oder eine explizite Zahlungsanweisung desselben vorliegt, wird weiter an den Gläubiger gezahlt (hier die DB).

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche
jomassa85 
Fragesteller
 17.05.2023, 23:59

Vielen Dank für die Informationen. Habe den offenen Betrag soeben überwiesen. Wende ich mich jetzt nochmal an die Bahn um mir die Bahncard entsperren zu lassen? Was würden Sie vorschlagen?

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Andri123  18.05.2023, 00:33
@jomassa85

Wenn Du heute abend überwiesen hast, wird das evtl. erst am Montag bei der Bank als Eingang verbucht. Und dann muss es noch bei der DB verbucht werden. Und dann muss die Bahncard freigeschaltet werden.

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jomassa85 
Fragesteller
 18.05.2023, 00:41
@Andri123

War eine Sofortüberweisung. Vielleicht geht es dadurch schneller. Habt ihr sonst noch nützliche Tipps diesbezüglich?

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Andri123  18.05.2023, 00:50
@jomassa85

Ja. Stell am besten Freitag gegen 12h hier die nächste Nachfrage dazu ein. Wir werden bestimmt alles wissen.

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jomassa85 
Fragesteller
 18.05.2023, 00:07

auch hier nochmal:
Ich habe den offenen Betrag der BahnCard nun einfach auf das Konto der Deutschen Bahn überwiesen und werde mich am Freitag erneut bei ihnen melden. Es erscheint mir jedoch seltsam, dass die Forderung angeblich bereits im Februar an das Inkassobüro weitergeleitet wurde, aber weder ich noch mein Arbeitgeber zuvor eine Benachrichtigung oder Zahlungserinnerung erhalten haben, und auch Universum Inkasso kein Aktenzeichen dazu vorliegt. Bin ich nun rechtlich in Ordnung, nachdem ich meine Schulden bei der Deutschen Bahn beglichen habe?

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jomassa85 
Fragesteller
 06.06.2023, 12:47

Update: @
ausstehender Betrag an DB wurde gezahlt. Ansprechpartner bei der DB hat am Telefon nochmal bestätigt, dass es sich damit erledigt hat. Heute habe ich allerdings nochmal ein schreiben vom Inkassounternehmen bekommen in dem ich aufgefordert werde, den ausstehenden Restbetrag an das Inkassounternehmen zu zahlen. Da bei dem Inkassounternehmen allerdings bis "heute" kein Aktenzeichen gab, frage ich mich, wie ich jetzt ma besten vorgehen soll?1
Lieben Dank für eure Hilfe

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Answer123  07.06.2023, 20:28
@jomassa85

Wenn die Beauftragung des Inkassobüros vor Begleichung der Forderung erfolgt ist, dürfte die Forderung dem Grunde nach berechtigt sein. Ob und wie eine längere Nichttätigkeit des IB zu werten ist, wäre im Einzelfall zu prüfen. Die Frage ist halt, wie lange man sich für 30 € herumstreitet...

Wer ist hier eigentlich überhaupt Schuldner, wenn die BC ursprünglich über die Firma bestellt wurde? An wen ging die Rechnung? Ist überhaupt je eine RE zugegangen?

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Ich würde mich bei der DB erkundigen, ob die Forderung überhaupt noch bei denen im System ist und ob Du sie noch direkt an die DB zahlen kannst.

Kommt vielleicht auch darauf an, ob die Forderung an das Inkasso verkauft wurde, oder ob die nur mit der Vertretung beauftragt wurden.

Eine Zahlung an das Inkasso ist ja gar nicht möglich ohne Geschäftszeichen und Kontoverbindung, denke ich.

jomassa85 
Fragesteller
 18.05.2023, 00:06

Ich habe den offenen Betrag der BahnCard nun einfach auf das Konto der Deutschen Bahn überwiesen und werde mich am Freitag erneut bei ihnen melden. Es erscheint mir jedoch seltsam, dass die Forderung angeblich bereits im Februar an das Inkassobüro weitergeleitet wurde, aber weder ich noch mein Arbeitgeber zuvor eine Benachrichtigung oder Zahlungserinnerung erhalten haben, und auch Universum Inkasso kein Aktenzeichen dazu vorliegt. Bin ich nun rechtlich in Ordnung, nachdem ich meine Schulden bei der Deutschen Bahn beglichen habe?
Vielen Dank

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Andri123  18.05.2023, 00:19
@jomassa85

Ob Du die Inkassogebühren schuldig bist, kann ich nicht beurteilen. In Zahlungsverzug warst Du ja jedenfalls.

Und ja, ich hätte auch heute blind an die DB überwiesen. Ob das schlau war, keine Ahnung.

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