Wie groß darf die Abweichung zwischen einem Kostenvoranschlag und der tatsächlichen Rechnung sein?

1 Antwort

Also ich seh das anders...Es gibt bei einem Kostenvoranschlag theoretisch keine Grenze die nicht überschritten werden darf. Nur bei einem Pauschalangebot darf um keinen Euro überschritten werden. Bei einem Festpreis dürfen es 15% sein, die hinzunehmen sind. Aber auch die dürfen überschritten werden, wenn es sich zum Beispiel um ein Kalkulationirrtum handelte.