WG Nebenkostenvorrauszahlung, wie lass ich mich nicht über den Tisch ziehen?

1 Antwort

" Ich wohne hier nun seit dem 01.03.2023und die WG ist und war vorher immer durch die selben 2 Personen gemietet (Hauptmieter & Untermieter) und heute haben wir den21.06.23, der Vertrag endet aber zum31.08.23, dass heißt gesamt Mietdauer von5 Monaten."

Nein, das sind 6 Monate.

"Ja das MUSTER habe ich angehangen, da ist nichts dran verändert oder sonst was, natürlich ist der leer, also bissle nachdenken sollte ein Mündiger Bürger schon hinbekommen ;)"

Wie freundlich. Als mündigen Bürger solltest Du aber auch hinbekommen zu erkennen, dass z.B. unter § 2 zwei verschiedene Varianten aufgeführt sind. Ohne den tatsächlichen Vertrag ist nicht erkennbar, welche davon für Dich gilt.

OdinAllvater 
Fragesteller
 21.06.2023, 23:20

Sry ich weiß nicht was ihr raucht, aber "als Mündiger Bürger"... was soll diese Abstempelung jetzt die ganze Zeit?!

Ich wollte einfach ne Frage stellen und nicht mit der Aussage bombadiert werden: "Mündiger Bürger" XD

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Eifelia  22.06.2023, 07:52
@OdinAllvater

""als Mündiger Bürger"... was soll diese Abstempelung jetzt die ganze Zeit?!"

🧐

Sag mal, liest Du nicht, was Du schreibst? DU kamst doch damit - und DU sprichst jetzt von Abstempelung, wenn man Dich zitiert?

"Das sollte ein Mündiger Bürger schon lesen können ;) "

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OdinAllvater 
Fragesteller
 22.06.2023, 19:38
@Eifelia

Das kann ich dann nur zurück geben ;) Sag mal liest du nicht richtig?! Das war der kommentar auf Sunshine´s Kommmentar xD

Lost einfach Lost, so hart, dass es sogar schon wehtut xD

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OdinAllvater 
Fragesteller
 21.06.2023, 23:23

Und noch dazu, welcher Vertrag denn nun gilt... den den ich unterschrieben habe! Welcher denn sonst? Natürlich ist der Hauptmietvertrag Bestandteil des Mietvertrages, aber als ob der jetzt so ausschlaggebend ist für diese Frage?!

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