Wohngemeinschaft - Mitbewohner ausgezogen und weigert die Zahlung, wer haftet?
Guten Tag,
ich wohnte im Jahr 2019 mit 4 weiteren Personen in einer WG. Bis auf eine Person, sind wir alle ausgezogen und die WG ist neu Besetzt. Nun gab es einen Vermieter Wechsel im Jahr 2019 und die Nebenkosten wurden erhöht. Die Erhöhung wurde natürlich gezahlt, jetzt kam aber ein Brief der Verwaltung, dass eine weitere Nachzahlung von ca. 1000 Euro zu leisten sei, insgemsamt wären das am Ende 3000€ Nebenkosten die für das Jahr 2019 gezahlt wurden. Jeder Mitbewohner hatte einen Anhang zum Mietvertrag, der die Unterschrift aller Mitbewohner, plus eine Unterschrift vom Vermieter benötigte. Auch bei Auszug waren alle Unterschriften einzuholen, somit wurde abgesichert, dass jeder einzelne Hauptmieter sei. Die Person, die dort noch wohnt wurde aufgefordert, diese Zahlung nun zu leisten. 1000€ sind natürlich eine menge Geld und sie versucht die Forderung nun von allen zu gleichen Teilen einzufordern. Mit ihr stehe ich noch in gutem Kontakt und bin natürlich bereit diese zu Zahlen, für meinen Teil. Zwei weitere Personen jedoch haben jeglichen Kontakt blockiert, nach versuchter Kontaktaufnahme und verweigern die Zahlung. Die letzte Person ist auch bereit zu Zahlen. Somit bleiben knapp 400,00€ auf denen wir nun sitzen.
Es gibt leider keinerlei Kontaktmöglichkeiten oder Infos zum aktuellen Wohnort.
An wen hat der Vermieter nun den Anspruch, an die "Wohnung" an sich? (Obwohl wir alle Hauptmieter waren) Oder zu gleichen Teilen an alle Personen die zu diesem Zeitpunkt dort gewohnt haben? Liegt es in unserer Verantwortung das Geld zusammenzutreiben oder sind die Einzelpersonen raus, sobald deren Teil gezahlt ist?
Wie sollte das weitere vorgehen sein?
Vielen Dank für jeden Tipp!
2 Antworten

Als Hauptmieter seid ihr Gesamtschuldner, der Vermieter kann von jedem einzelnen auch die Gesamtsumme einfordern, wenn der Rest nicht zahlt. Er muss sich nicht darum kümmern, wie ihr das untereinander aufteilt.

M.M.n. .... an jeden Hauptmieter anteilig.