Lebenslanges Wohnrecht, mietfrei?

5 Antworten

Wer diese Kosten zu tragen hat wird üblicherweise in dem Vertrag, mit dem das Wohnrecht eingeräumt wurde mit geregelt.

Im Notarvertrag steht lebenslanges Wohnrecht für die Wohnung im Erdgeschoss, 2 Zimmer, Küche, Flur und Bad

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Ist bei Sturm ein Baum auf das Vordach gefallen?

Wenn nein, was sollte die Gebäudeversicherung dann denn damit zu tun haben? Die ist doch keine Reparaturkostenversicherung. So etwas gibt es für Immobilien im übrigen überhaupt nicht.

Ein Wohnrechtsinhaber muss ohne anderslautende Vereinbarung nur die gewöhnlichen Kosten tragen:

https://www.iww.de/ee/archiv/niessbrauch-eigentuemer-oder-niessbraucher-wer-traegt-welche-kosten-der-immobilie-f9032

Das sind die üblichen Nebenkosten. Die Reparatur des Dachs hat daher der Eigentümer zu bezahlen.

Anke

Ohne anderweitige vertragliche Vereinbarung hat der Eigentümer die Kosten für die (Dach-) Reparatur zu tragen.

Ausbesserungen und Erneuerungen liegen ihm (dem Wohnberechtigten) nur insoweit ob, als sie zu der gewöhnlichen Unterhaltung der Sache gehören (vergl. § 1041 BGB).

Übrigens:

Was gesetzlich geregelt ist, wie hier, bedarf keiner Wiederholung in der notariellen Urkunde.

Ja, was steht denn im Notarvertrag zu dem Thema?

Die Gebäudeversicherung gehört üblicherweise zu den Wohnnebenkosten. Welche NK ihr konkret in Rechnung stellen könnt, sollte dem Schenkungsvertrag in Verbindung mit der Wohnrechteintragung zu entnehmen sein.

Instandhaltungskosten gehen zu Lasten des Hauseigentümers.

Im notarvertrag steht nur: lebenslanges Wohnrecht für die Wohnung im Erdgeschoss, 2 Zimmer, Küche, Flur und Bad.

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@AnkeLange

Also müsste sie im Prinzip überhaupt keine Nebenkosten tragen.

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