Nießbrauch und Nebenkosten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Der Nießbraucher zahlt keine Nebenkostenvorauszahlung, weil es keine Vereinbarung gibt.

Wenn ich das richtig verstehe zahlt der nur einmal jährlich nach Abrechnung.

Vermutlich fehlt im Vertrag neben dem Satz:

"Der Nießbraucher zahlt die anfallenden Nebenkosten nach Abrechnung" nur der Teilsatz "und darauf einen monatlichen Abschlag in Höhe von 1/12 der letzten Abrechnung."

Ein Fehler des Notars aber Du hast es ja auch unterschrieben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für Ihre Unterstützung,

aber ich habe nichts unterschrieben, es gibt keine schriftliche Vereinbarung zwischen mir und dem Nießbraucher, da ich vor kurzem der Eigetümer mit dem Nießbracheintrag geworden bin (wovon ich gar nichts wusste).

Die NK Abrechnung wurde von dem Nießbraucher permanent reklamiert (Ista-Abrechnung) und nur teilweise für vergangenes Jahr beglichen. Dieses Jahr hat der Nießbraucher mir 1 Cent monatlich für die NK überwiesen. Die Klage vom Gericht wurde in großem abgewiesen (z.B. keine Gartenpflege, keine Gebäudeversicherung usw.darf ich bei der Jahreskostenabrechnung auf ihn umlegen).

D.h. ich muss nach dieser Regelung noch auf dem Geld sitzen sowie nicht steuerlich absetzen und jedes Jahr die NKosten einklagen, obwohl ich die NK in voraus bezahlen muss?

Vielen Dank für Ihre Mühe

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@bergkoenigin

OK, anderer Sachverhalt.

Du hast vermutlich ein Hausgeerbt in dem derNießbrauch eingetragen ist.

Erbausschlagung nicht möglich?

Kannst Du bitte den gesamten Fall schildern, nicht nur diesen Ausschnitt?

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@wfwbinder

Vielen Dank für Ihre Mühe und kompetente Antworten.

Ich versuche den gesamten Fall zu schildern:

Meine Eltern haben sich vor Jahren für ein Berliner Testament entschieden und mich als einziges Kind als Alleinerbin eingesetzt. Mein Vater starb vor mehreren Jahren und meine Mutter vor ca 2 Jahren. Dass sie kurz vor Ihrem Ableben (ca 1 Monat) ein Nießbrauch für ihren Enkel für eine Wohnung in einem 2 Familienhaus (meinen Sohn) bestellt hat, wurde ich nicht unterrichtet. In der Urkundenrolle steht: "Er darf sämtliche Nutzungen ziehen und ist verpflichet, sämtliche privaten und öffentlichen Lasten - ausschließlich der aussergewöhnlichen öffentlichen Lasten-zu tragen" d.h. für mich, dass ich als eine Eigetümerin für alles zuständig sein sollte.

Der Nießbraucher zahlt keine Nebenkosten, bzw. sehr willkürlich und schuldet mir bereits viel Geld, die NK habe ich immer vorlegen müssen, weil zwischen uns keine Vereinbarung zu Stande kommt , z.B. die Baumpflege konnte ich auch nicht umlegen, die Kosten wurden widersprochen und vom Gericht abgelehnt,

Frage: welche Möglichkeit habe ich, wenn er weiterhin keine NK Vorauszahlung leistet? Muss ich ganzes Jahr die NK Vorauszahlungen für ihm leisten und dabei auf dem Geld sitzen bleiben? Ich habe bereits sehr große finanzielle Probleme. Wann werden die NK-Zahlungen für den Nießbraucher überhaupt fällig?

Danke nochmals

Das Haus ist unter diesen Voraussetzungen leider nicht zu veräußern.

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Erneut ein super Beispiel dafür, dass erst aus einem Kommentar der tatsächliche Sachverhalt hervorgeht. Wie können Fragesteller korrekte Antworten erwarten wenn schon die Frage selbst nebulös und nicht den Sachstand umfassend entprechend formuliert ist.

Aber egal.

Wenn in der Urkundenrolle steht

"Er darf sämtliche Nutzungen ziehen und ist verpflichet, sämtliche privaten und öffentlichen Lasten - ausschließlich der aussergewöhnlichen öffentlichen Lasten-zu tragen"

dann bedeutet das doch, dass er alle regelmässig anfallenden Kosten selbst zu zahlen hat, beginnend von der Grundsteuer über Strom und Wasser bis hin zur Feuerstättenbeschau?

Ausgenommen davon sind doch lediglich Kosten, welche "aussergewöhnlich" sind, etwa Anliegerkosten für einen neuen Kanal usw., also nicht im regulären Verlauf anfallen.

Deswegen ist mir unklar, dass Du permanent von Nebenkosten-Vorauszahlungen sprichst. Was soll das sein?

Liebe Community - liege ich hier falsch und verstehe etwas nicht richtig? Dann bitte korrigieren.

Vielen Dank für Ihre Mühe,

ich verstehe diese Urkundenrolle genau so wie Sie.

Aber warum hat das Gericht die Klage von d. NK Nachzahlung für 2016 (3 Monate) sowie für das ganze Jahr 2017 überwiegend abgewiesen? Wie z.B. Gartenpflege - Auflage von dem Ordungsamt!, die Gartenpflege durfte ich nicht auf den Nießbraucher umzulegen (Urteil vom Gericht).

Und für 2018 habe ich bis einschl. August 2018 bereits alle NK für den Nießbraucher alleine getragen? Was gerade nicht wenig ist, d.h. wieder ein kostenloses Darlehen für den Nießbraucher für ganzes Jahr? Das Gericht hat die NK-Vorauszahlung für das laufende Jahr von dem Nießbraucher auch abgewiesen, weil keine Vereinbarung vorliegt.

Und das nächste Jahr erwartet mich wieder ein Termin vom Gericht, weil er einfach nicht zahlt?

Danke für die Antwort

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Ja, das sollst Du nicht nur, sondern das musst Du.

Und das nächstemal besser aufpassen was Du schriftlich vereinbarst.