Wenn man beim Bewährungshelfer Drogenscreening abgeben muss, muss das doch im Urteil vermerkt sein oder kann er das nach Sympathie machen?

2 Antworten

Du hast keine Strafe, weil du suchtkrank bist, sondern weil du Straftaten begangen hast. Du kannst jederzeit (ja ich weiß, das Wort ist nicht wörtlich zu nehmen) im Behandlung.

Und ja, Auflagen dürfen überprüft werden.

Gehen wir mal davon aus, dass im Urteil die Drogenabstinenz als Bewährungsauflage festgehalten wurde. Allein das ermächtigt den Bewährungshelfer in regel- oder unregelmäßigen Abständen den Erfolg zu überprüfen. Solange du dich daran hältst, ist ja auch alles ok, daher verstehe die Aufregung gar nicht.

Ich hatte im übrigen mal einen solchen Fall in der Familie und hätte mir da einen Bewährungshelfer mit mehr Engagement gewünscht. Leider war dem aber alles egal, sodass die Bewährung komplett nutzlos war.