Welches Sachkonto für Digitale Dateien?

1 Antwort

Es handelt sich dabei um ein Erlöskonto.

Wenn es sich um Auftragsarbeiten handelt, kann dies wie ein Softwareverkauf gebucht werden (Erstellung von Individualsoftware).

Wenn einzelne Dateien an potentiell mehrere Kunden verkauft werden können, handelt es sich wohl eher um ein Lizenzgeschäft (Verkauf von nicht-exklusiven Softwarelizenzen, deren Nutzung ggf. zeitlich befristet oder auf bestimmte Medien eingeschränkt ist).

Die ermäßigten USt.-Sätze für Kunstwerke (z.B. Skuplturen) oder bestimmte digitale Werke (z.B. E-Books) sind hier nicht anwendbar. Du bleibst beim Regelsatz für USt., es sei denn, Du hast eine Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.