Welche strafe bekommt man (roller)?

2 Antworten

Strafverfahren mit Geld- oder Freiheitsstrafe (§ 21 StVG) und vermutlich mehrjährige Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 1 i.V.m. § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB).

Wenn Jugendstrafrecht anzuwenden ist, dürfte es zumindest auf eine ordentlich Anzahl an Sozialstunden hinauslaufen. Das frisierte Mofa wird stillgelegt und ggf. ersatzlos eingezogen.

Die Mofa-Prüfbescheinigung wird natürlich ebenfalls eingezogen (§ 3 Abs. 1 Satz 1 und 2 FeV).

Und im Falle eines Unfalls hast du auch ein versicherungsrechtliches Problem... Das wird sehr, sehr teuer.

Autoführerschein erst mit 21 Jahre!

Was dann auch gut und richtig so ist.

Leute ohne Hirn gehören halt nicht auf die Straße.