Welche Strafe bekomme ich, Anwaltswissen gesucht?

2 Antworten

1. keine, sofern du Zeugen nennen kannst, die das Gegenteil Aussagen können.

2. keine

3. Erst, wenn du eine Anklage von der Staatsanwaltschaft bekommst. Dein Fehler war, bei der Polizei eine Aussage zu machen. Das mache ich nur nach offizieller Vorladung.

4. Auf keinen Fall. Du müsstest erst verurteilt werden, bevor etwas im Führungszeugnis erscheint. Und das ist eher nicht der Fall.

Frage 1: vermutlich keine, wird mangels Beweislast eingestellt

Frage 2: vermutlich keine, maximal wird ein Führungszeugnis angefordert

Frage 3: damit Frage 1 und 2 so ausfallen wie beschrieben, ein Anwalt für Strafrecht. Du musst damit rechnen, dass der aber auch ein paar Euros kostet. Lass dich von deinen Eltern unterstützen.

Frage 4: nein! wir wollen keine schlafenden Hunde wecken. Sonst denkt er selbst bei einer Einstellung, dass du Dreck am Stecken hast und euer Verhältnis ist von Anfang an von Misstrauen geprägt.

Okay dankeschön

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