Wechselmodell und Unterhalt steuerlicher Aspekt?
Hallo!
Nach Trennung überlegen wir gerade ein paar Varianten der Unterhaltsart, welche etwa 200 Euro betragen soll. Der KV möchte ungern an mich bezahlen und möchte den Krippenbeitrag (215 Euro) direkt übernehmen. Das Kindergeld soll nach wie vor an mich weiterfließen. Überlegung wäre noch, wer die Steuerklasse 2 bekommt. Der KV (Gutverdiener) würde mir 65 Euro mtl. geben, wenn er die Steuerklasse 2 bekommt. Wenn ich die Steuerklasse 2 bekomme und die Krippe zahle, würde er mir nur 150 Euro zahlen. Ich frage mich nun, welche Variante für mich die beste wäre?
Meine Fragen hierzu?
- wird das Kindergeld so oder so auf beide Parteien berechnet (also jeder halbes Kind und halbes Kindergeld) und dann erfolgt die Günstigerrechnung für jeden?
- Wie ist es mit dem Krippenbeitrag? Setzt ihn nur derjenige an, der ihn auch tatsächlich zahlt, oder gibt auch jeder die Hälfte davon an?
- Wie hoch ist die Ersparnis der Steuerklasse 2 wirklich, wenn er bereit ist, mir hierfür 65 Euro zu zahlen?
Vielen Dank schon mal vorab für eine Rückmeldung.
2 Antworten
Da Dein Ex offenbar mehr verdient als Du, würde ich alle steuerlichen Vorteile bei ihm lassen, da bei ihm die Steuerersparnis höher wäre als bei Dir (Grenzsteuersatz, Progression). Und dann seinen Steuervorteil ausrechnen und teilen.
- Normalerweise trägt jedes Elternteil den halben KIndergeldanspruch bei sich ein. Es ist aber auch möglich, den Kinderfreibetrag zu übertragen. https://www.buhl.de/steuernsparen/uebertragung-der-kinderfreibetraege/
- Die Betreuungskosten kann nur derjenige zu 2/3 ansetzen, der sie auch bezahlt. Da könnte der Ex also ca. 1700,- p.a. ansetzen.
- Mit der Steuerklasse II korresponiert der Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von 1908,- p.a.. Wenn ich "gutverdienend" mit 5000,- brutto übersetze und das in einen Nettorechner eingebe, kommen da 66,- Euro pro Monat raus.
- Zur Steuerklassenwahl lese ich aber auch "Allerdings sind nicht alle Alleinerziehende berechtigt, die Lohnsteuerklasse II auch tatsächlich zu wählen. Voraussetzung ist, dass der alleinerziehende Arbeitnehmer berechtigt ist, ein Entlastungsbetrag zu beantragen. Dafür muss dem Alleinerziehenden Kindergeld und ein Freibetrag für Kinder für das in seinem Haushalt lebende und dort bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldete Kind zusteht. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinerziehenden zu, der das Kindergeld erhält." Demnach sollte das KG an ihn ausgezahlt werden.
- Ansonsten würde ich den Unterhalt nach diesem Schema berechnen https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/unterhaltszahlungen-im-wechselmodell/04/
- Den Steuervorteil des Ex kannst Du berechnen, indem Du seine Zahlen einmal mit Freibeträgen und einmal ohne durch ein Programm schickst.
Ich habe übrigens nur gegoogelt und habe keine Fachkenntnis.
Hast Du mal nachgelesen, wer die Steuerklasse 2 haben kann?
Es ist anzunehmen, dass das Kind bei Dir lebt.
Der KV will Dich über den Tisch ziehen - und das richtig.
Aber schlau ist er nicht. Wenn er den Krippenbeitrag übernimmt, kann er diese nicht steuerlich geltend machen. Er sollte an Dich zahlen - dann ist es nämlich Unterhalt.
Er hat keine Wahl, wieviel er zahlen will - oder hast Du Dich etwa auch da prellen lassen?
ich würde mit einen Anwalt nehmen und dem "Herrn" erstmal eine ordentliche "Rechnung" präsentieren.