Wechselmodell und Unterhalt steuerlicher Aspekt?

2 Antworten

Da Dein Ex offenbar mehr verdient als Du, würde ich alle steuerlichen Vorteile bei ihm lassen, da bei ihm die Steuerersparnis höher wäre als bei Dir (Grenzsteuersatz, Progression). Und dann seinen Steuervorteil ausrechnen und teilen.

  1. Normalerweise trägt jedes Elternteil den halben KIndergeldanspruch bei sich ein. Es ist aber auch möglich, den Kinderfreibetrag zu übertragen. https://www.buhl.de/steuernsparen/uebertragung-der-kinderfreibetraege/
  2. Die Betreuungskosten kann nur derjenige zu 2/3 ansetzen, der sie auch bezahlt. Da könnte der Ex also ca. 1700,- p.a. ansetzen.
  3. Mit der Steuerklasse II korresponiert der Alleinerziehendenentlastungsbetrag in Höhe von 1908,- p.a.. Wenn ich "gutverdienend" mit 5000,- brutto übersetze und das in einen Nettorechner eingebe, kommen da 66,- Euro pro Monat raus.
  4. Zur Steuerklassenwahl lese ich aber auch "Allerdings sind nicht alle Alleinerziehende berechtigt, die Lohnsteuerklasse II auch tatsächlich zu wählen. Voraussetzung ist, dass der alleinerziehende Arbeitnehmer berechtigt ist, ein Entlastungsbetrag zu beantragen. Dafür muss dem Alleinerziehenden Kindergeld und ein Freibetrag für Kinder für das in seinem Haushalt lebende und dort bei ihm mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldete Kind zusteht. Ist das Kind bei mehreren Personen gemeldet, steht der Entlastungsbetrag demjenigen Alleinerziehenden zu, der das Kindergeld erhält." Demnach sollte das KG an ihn ausgezahlt werden.
  5. Ansonsten würde ich den Unterhalt nach diesem Schema berechnen https://www.kanzlei-hasselbach.de/2016/unterhaltszahlungen-im-wechselmodell/04/
  6. Den Steuervorteil des Ex kannst Du berechnen, indem Du seine Zahlen einmal mit Freibeträgen und einmal ohne durch ein Programm schickst.

Ich habe übrigens nur gegoogelt und habe keine Fachkenntnis.

Hast Du mal nachgelesen, wer die Steuerklasse 2 haben kann?

Es ist anzunehmen, dass das Kind bei Dir lebt.

Der KV will Dich über den Tisch ziehen - und das richtig.

Aber schlau ist er nicht. Wenn er den Krippenbeitrag übernimmt, kann er diese nicht steuerlich geltend machen. Er sollte an Dich zahlen - dann ist es nämlich Unterhalt.

Er hat keine Wahl, wieviel er zahlen will - oder hast Du Dich etwa auch da prellen lassen?

ich würde mit einen Anwalt nehmen und dem "Herrn" erstmal eine ordentliche "Rechnung" präsentieren.