Sprachunterricht während Au-Pair-Zeit von der Steuer absetzbar?

2 Antworten

Um ihre eigentliche Frage zu beantworten: Die Kosten für einen Sprachkurs im Ausland sind nur bedingt absetzbar.

Um die Kursgebühren für einen Sprachkurs im Ausland auch in der Steuererklärung ihrer Tochter rückwirkend geltend machen zu können, muss nachgewiesen werden, dass der Fremdsprachenkurs dringend für die Ausbildung oder den Beruf erforderlich ist.

Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann könnte ihre Tochter die Kosten dafür gegebenenfalls als Sonderkosten (in der Erstausbildung) oder Werbungskosten (in der Zweitausbildung) von der Steuer absetzen.