Sprachunterricht während Au-Pair-Zeit von der Steuer absetzbar?
Meine Tochter beginnt ein Au-Pair-Jahr in England. Um weiter Kindergeld zu erhalten, muss sie ca. 65 Euro wöchentlich in Sprachunterricht investieren. Das "rechnet" sich zum einen nicht, zum anderen hat sie das Cambridge-Certificate bereits über die Schule erworben. Können wir die Kosten zumindest von der Steuer absetzen?
2 Antworten
Hallo,
um weiterhin KG zu erhalten ist eine Teilnahme an einem sogenannten „theoretisch-systematischen Sprachunterricht“ im Gastland erforderlich. Dieser Sprachunterricht muss wöchentlich mindestens 10 Stunden dauern, kann aber auch als Blockunterricht wahrgenommen werden, denn der Durchschnitt zählt.
https://www.steuertipps.de/kinder-familie-ehe/themen/au-pair-kindergeld-nur-bei-sprachunterricht
Um ihre eigentliche Frage zu beantworten: Die Kosten für einen Sprachkurs im Ausland sind nur bedingt absetzbar.
Um die Kursgebühren für einen Sprachkurs im Ausland auch in der Steuererklärung ihrer Tochter rückwirkend geltend machen zu können, muss nachgewiesen werden, dass der Fremdsprachenkurs dringend für die Ausbildung oder den Beruf erforderlich ist.
Ist diese Voraussetzung erfüllt, dann könnte ihre Tochter die Kosten dafür gegebenenfalls als Sonderkosten (in der Erstausbildung) oder Werbungskosten (in der Zweitausbildung) von der Steuer absetzen.