Wechselmodell und getrennt lebendes Ehepaar, beide St.-Klasse 2 möglich?
Hallo, meine Anwältin meinte zu mir, dass wir beide in die Steuerklasse 2 wechseln könnten, da durch das Familiengericht das Wechselmodell mit wöchentlichem Wechsel (Montags nach der Schule ist Wechsel) angeordnet worden ist und seit November 2017 auch praktiziert wird.
Noch ist es so, dass mein Sohn bei mir mit Hauptsitz gemeldet ist (ich möchte auch, dass das so bleibt) und das Kindergeld mir ausgezahlt wird.
Aktuell haben wir beide Steuerklasse 4.
Seit 2013 - das Steuererklärungsprogramm, mit dem ich schon länger arbeite, eine Getrennte Veranlagung vorschlug - haben wir getrennte Steuererklärungen abgegeben, jeder also seine eigene Steuernummer.
Nun habe ich bereits viel gelesen, aber meist wird die Aussage meiner Anwältin durch das Gelesene negiert.
Wer kann eine definitive Aussage dazu treffen?
2 Antworten
Die Anwältin hat wahrscheinlich ein Urteil bzgl. Verfahrenskostenbeihilfe und PKH gelesen, wo tatsächlich für ein Kind zweimal der Freibetrag gewährt wird. Das bezieht sich aber auf ZPO und nicht auf EStG.
https://www.kanzlei-schweier.de/doppelter-kinderfreibetrag-beim-wechselmodell/
Das dürfte daher nicht auf`s Steuerrecht übertragbar sein.
Weiter unten im link eine Stellungnahme eines Finanzamtes.
Trotz besseren Wissen bringst Du wieder so einen komischen Link daher.
Die angebliche Stellungnahme des Finanzamts (die ich natürlich nicht gelesen habe) ist die Meinung eines einzelnen Beamten, die auch falsch sein kann.
Wo sind Steuerklassen geregelt?!
Im Gesetz - Par. 38b.
Die Steuerklasse 2 kann nur einer bekommen - nämlich der, der das Kindergeld bekommt.
Übirgens - in Steuersachen fragt man keine Anwältin - in diesem Falle kann diese nicht mal lesen - wie soll sie dann in Steuerangelegenheiten firm sein.
Hiernach scheidet das also aus, denn es gibt nur einen Sohn..... ;-) Es müsste demnach ein zweites Kind her, dann gäbe es auch die St.-Kl. 2 zweimal, richtig?
Mit ein wenig Logik wäre das auch nicht passiert.
Die Steuerklasse ist sowieso völlig unerheblich, aber sie indiziert hier einen ganzen Kinderfreibetrag.
Würden beide die Steuerklasse 2 bekommen, müssten ja zwei Kinderfreibeträge für ein Kind gewährt werden. Und da bricht dann die Logik.
Es geht aber auf die Weise, dass ein Kind bei ihm wohnt und das andere bei ihr. Dann gibt es auch zweimal Steuerklasse 2 und zwei Kinderfreibeträge für zwei Kinder. Und da passt die Logik.
In Bezug auf die Anwältin stimme ich zu. Normalerweise suchen sich Anwälte einen Steuerberater, weil sie mit dem Kram nicht zurechtkommen, ist ihnen zu schwer. Und es sind furchtbare Mandanten!