Was passiert mit Beschlagnahmten PC der nicht aufgemacht werden kann?

2 Antworten

Aussschließlich der Bezug zur Verschlüsselung:
Wenn die Daten mit aktuellen Systemen richtig verschlüsselt sind, ist diese mit der gesamten Rechenleistung der Welt (Standardtechnik) nicht innerhalb einer auch nur 4 stelligen Jahreszahl zu knacken. Dazu wird auf Quantencomputer gesetzt / gehofft. Solange kein Geheimdienst da etwas nicht öffentlich bekanntest hat, ist die öffentlich bekannte Reife der von Quantencomputer nicht fähig zum knacken.
Wie so häufig gilt hier jedoch auch: der Fehler sitzt meist vor der Hardware.

Dann wird der PC mindestens bis zum Abschluss der Ermittlungen, ansonsten bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Beweismittel einbehalten. Über eine eventuelle Einziehung entscheidet am Ende der Richter. Entscheidet er nichts, ist der PC mit rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens wieder herauszugeben.

Ein Beispiel dafür ist das der PC verschlüsselt ist und sie nicht an die Daten kommen.

Wenn sie denn tatsächlich nicht an die Daten kommen... Kommt ganz auf die eingesetzte Technik und die verwendeten Passwörter an.