Was ist wenn die Polizei meine rechte nicht vorliest?

3 Antworten

Zum Thema der "Rechte" von Personen, die polizeilich vernommen werden: suche mal nach "Miranda Warning".

In Deutschland sind solche Belehrungen durch §136 StPO geregelt und betreffen auch hier Vernehmungen.

Damit ist logischerweise der späteste Zeitpunkt, zu dem die Belehrung stattfinden muss, der Beginn einer Vernehmung.

In U.K. muss die Belehrung erfolgen, sobald jemand nicht mehr als Zeuge, sondern als Beschuldigter behandelt wird.

Die Konsequenz einer fehlenden Belehrung ist nicht, dass ein Beschuldigter einfach wieder gehen kann und straffrei ausgeht, sondern dass die Verwertbarkeit bestimmter Aussagen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden kann.

Natürlich nicht. Die Polizei darf in D viel. Aber das ist sehr unterschiedlich. Also sind Unterschiede da ob die Polizei in Hamburg oder in Hannover tätig wird. In Hamburg darf z. b. nicht anlasslos kontrolliert werden, in Hannover schon.

In Bayern gibt es 3erlei Polizei. Die normale Landespolizei, die Bundespolizei und die Grenzpolizei. Somit auch 3erlei Gesetze was die dann so alles in ihrem Freistaat dürfen.

Ist das in Deutschland auch so?

Nein (und auch in den USA in der Pauschalität nicht)

Und wie viel Zeit haben die das vorzulesen?

Bis zum Beginn der Vernehmung