Was ist schlimmer?

2 Antworten

Hallo Petra,

Die Bekannte hat sich leider selbst in diese Situation gebracht... 😱 - aber jeder, auch ein TĂ€ter kann sich einen Rechtsanwalt nehmen und bekommt im Notfall auch Prozesskostenhilfe.

Es wĂ€re aber besser, wenn die Bekannte sich glaubhaft und ernsthaft entschuldigt und es schafft sich gĂŒtig zu einigen, z.B. mit einem Vorschlag, dass der EX viel Zeit mit dem Kind bekommt.

Sorry, aber das ist unverstĂ€ndlich, und die Frage in der Überschrift dazu erst recht. Bitte den Sachverhalt vvvv - vollstĂ€ndig, verstĂ€ndlich und von vorn - schildern, solltest Du ein Sprachproblem haben, lass Dir von jemandem helfen, der besser Deutsch spricht.

Petra654 
Fragesteller
 11.10.2023, 16:25

meine Bekannte hat eine Unterschrift gewÀlscht

und der ex hat sie erwischt

droht ihr mit Kindes Entzug und hohen Unterhalt

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Gaenseliesel  11.10.2023, 16:44
@Petra654

Beides sind gesetzwidrige Handlungen, sowohl die der Bekannten, als auch die des EX !

Betreffend des EX passt.....

Strafgesetzbuch (StGB) Â§ 253 Erpressung

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren FĂ€llen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

Also...... sie sollte vorerst die "FĂŒĂŸe still halten" und sich nicht verunsichern lassen.

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