Wann verjährt Bauen ohne Genehmigung?
Ich habe dazu gelesen, dass: " Eine wirkliche Verjährung für Schwarzbauten gibt es nicht. Allerdings haben Bauherren nach Ablauf von 5 Jahren "Glück", da der Abriss des ohne Genehmigung errichteten Bauwerks nicht mehr gefordert werden darf."
Konkret geht es um eine Aussentreppe an einer Garage, für die keine Baugenehmigung eingeholt wurde, die wohl seit ca. 20 Jahren besteht, die direkt an der Nachbarschaftsgrenze angebaut wurde und die auch bisher von den Nachbarn nicht bemängelt wurde. Andererseits haben die Nachbarn direkt an der Garage einen mehrmetrigen Carport-Anbau angebracht, für den es wohl auch keine Baugenehmigung gibt. Die Baubehörde droht mit Anordnung des Abrisses.
Vielen Dank im voraus!
1 Antwort
Schwarzbau bleibt Schwarzbau.
Eine Verjährungsfrist gibt es nicht.
Glück haben kann nur derjenige, bei dem die Bauaufsicht schon seit vielen Jahren Kenntnis vom Schwarzbau gehabt hat ohne je etwas unternommen zu haben.
Und natürlich in den vom Bombenkrieg betroffenen Städten. Da waren die Archive der Bauaufsicht meist auch zerstört worden und es war nicht mehr nachweisbar, was überhaupt schwarz gebaut wurde.
Statt über eine nicht stattgefundene Verjährung nachzudenken solltest Du Dir lieber überlegen, ob der Schwarzbau nachträglich genehmigt werden könnte.
Das beurteilen kann nur ein Architekt. Den brauchst Du dann ja ohnehin, denn einen Baugenehmigungsantrag einreichen dürfen nur bauvorlageberechtigte Personen und zu denen zählt auch der Architekt.
Einem Schwarzbau fehlt die Genehmigung und die entsteht nicht durch Zeitablauf.
Nur in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen darf dann auf Abriß verzichtet werden.
Bei Dir hat doch mit Sicherheit niemals zuvor ein Beamter des Bauordnungsamts den rechtswidrigen Zustand überhaupt bemerkt. Wie Du dann zu der Behauptung kommst, der sei nicht beanstandet worden bleibt rätselhaft.
Natürlich kannst Du versuchen gegen eine Abrißverfügung vorzugehen. Ohne Fachanwalt kommst Du dabei nicht aus. Wenn Du den Prozeß verlierst trägst Du die Kosten und die Bereitschaft der Behörde dann noch eine nachträgliche Genehmigung zuzulassen dürfte gegen Null tendieren.
Jetzt bist Du es, der entscheiden muss.
Guten Morgen, die Androhung des Abrisses hat mich ganz schön verschreckt. Alles andere hab ich schon in die Wege geleitet. Gruß
Das hast Du wirklich Pech gehabt. Es dürfte Millionen Schwarzbauten geben. Vermutlich hat Dich jemand verpetzt
Es ging nicht darum, sich den Architekten zu sparen, sondern darum, zu erfahren, ob es eine sogenannte „Verjährungsfrist“ gibt, der vor Abriss schützt, da diese Treppe schon sehr lange besteht und auch vorher von niemandem beanstandet wurde. Das für die Treppe eine Baugenehmigung eingeholt hätte werden müssen/ keine besteht wusste ich nicht einmal. Eine nachträgliche Baugenehmigung zu bekommen, ist zudem nicht immer ganz einfach, daher meine Frage.