Währungsumrechnung in der Steuererklärung

2 Antworten

Nochmal eine vereinfachende Aussage:

Aus Vereinfachungsgründen können ... die monatlichen Durchschnittswerte der EZB verwendet werden, die das Bundesfinanzministerium ohnehin als Umsatzsteuer-Umrechnungskurse im Bundessteuerblatt veröffentlicht (BFH-Urteil vom 3.12.2009, Az. VI R 4/08).

Quelle: http://www.deyle-partner.de/mai2010.html