Während Erziehungszeit selbständige Tätigkeit

1 Antwort

Ich bin kein Profi was diese doppelte Tätigkeit ist aber kann dir nur sagen wie es normalerweise ist: laut Bundesministerium (http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93576.html) sind 30Wochenstunden ok, bei allem darüber würde der Elterngeldanspruch halt komplett verloren gehen. für die Rentenpunkte ist halt wichtig ob du diese Zeit zur Erziehung und Pflege nutzt oder normal erwerbstätig bist

meines Erachtens geht es der Fragestellerin nicht um das Elterngeld, sondern um die Kindererziehungszeiten bei der Rentenversicherung.

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