Das sollte nicht möglich sein! Auch wenn es möglich wäre, solltest du das nicht machen, da du dich in große Schwierigkeiten begeben würdest. Meine Vorredner haben dir die relevanten Paragraphen genannten und du solltest diese auch beachten. Ich denke es ist sinnvoller das du die betriebliche behältst und die andere kündigst.

Vertragsbedingungen zu den verschiedensten Versicherungen kannst du hier finden: http://www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com/

Also klar und deutlich: NEIN DU KANNST NICHT EINE KOPIE DES HEIL- UND KOSTENPLANS AN BEIDE VERSICHERUNGEN SENDEN UND DICH FÜR EINE ENTSCHEIDEN! JEDE VERSICHERUNGSGESELLSCHAFT WIRD DAS ORIGINAL HABEN WOLLEN. DU KANNST ZWAR VERSUCHEN DIE VERSICHERUNGEN ZU BETRÜGEN, DU MUSST DICH ABER AUF SCHWERE KONSEQUENZEN GEFASST MACHEN.

LG

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Schau mal hier:"Zahnzusatz der Kieferorthopädie für Erwachsene ohne Einschränkungen absichert ist durchaus schwierig ausfindig zu machen. Die meisten privaten Zahnzusatzversicherungen erstatten **lediglich bei Erwachsenen Kieferorthopädie, wenn die erforderliche Behandlung auf ein Unfallereignis zurückzuführen ist.** Nur eine Zahnzusatzversicherung beschränkt ihre Leistungen für Kieferorthopädie bei Erwachsenen nicht. Der Zahnzusatz-Tarif CSS.flexi+ZETop+ZB (seit 2013 Zahngesundheit Premium + Zahnersatz Premium) der CSS Versicherung nimmt in seinen Tarifbedingungen, in Bezug auf die Erbringung von kieferorthopädischen Leistungen, keine Unterscheidung vor, ob die versicherte Person das 18. Lebensjahr bereits vollendet hat oder nicht. Die CSS Zahnzusatzversicherung ist somit bspw. ein Tarif, der für Interessierte, die eine Zahnzusatzversicherung welche Kieferorthopädie für Erwachsene übernimmt suchen, in Frage kommt. Folgend einige Leistungsmerkmale diese Tarifs, die ausführlich auf der Tarifdetailseite dargestellt sind:Erstattung der Kosten im Rahmen der GOZ bzw. GOÄ, bis u den HöchstsätzenErstattung von 80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, wenn kein Anspruch auf Erstattung gegenüber der GKV bestehtBesteht kein Leistungsanspruch für die kieferorthopädische Behandlung gegenüber der GKV wird aufgrund der sogenannten Mehrkostenvereinbarung bei den Kieferorthopädischen Indikationsgruppen 3-5 auch 80% des Rechnungsbetrages, bis max. 600 Euro pro behandeltem Kiefer, übernommen Soll eine Zahnzusatzversicherung lediglich Kieferorthopädie bei Erwachsenen absichern, wenn die Behandlungsmaßnahmen durch ein Unfallereignis nötig werden, kommt zudem auch der Tarif DENT Premium der AXA in Frage. Diese Zahnversicherung reglementiert ihre Leistungen für dieses Produktmerkmal wie folgt. Kieferorthopädie wird bei Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben erstattet, wenn die Indikation auf einen Unfall zurückzuführen istEs werden 90% der Aufwendung für kieferorthopädische Behandlung erstattetDie Leistungsbegrenzung von 1000 Euro, die für Kinder gilt, entfällt für Erwachsene         [...] Werbung vom Support gelöscht

gibt-es-eine-zahnzusatzversicherung-die-den-baustein-kieferorthopaedie-erwachsene-absichert/Ich hoffe das hilft weiter :)

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Auf jeden Fall sollte man entweder mal bei der Versicherungsgesellschaft anrufen und nachfragen, oder man schaut in den Vertragsbedingungen. Generell gibt es folgende Leistungen einer Zahnzusatzversicherung: http://www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com/welche-verschiedenen-zahnzusatzversicherung-leistungen-gibt-es/ Es gibt natürlich die einen oder anderen Tarife, die erweitert oder um einige Leistungen gemindert sind. Dies steht aber alles in den Bedingungen.

lg

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Ganz kurz gefasst: Nein deine Beiträge sind nicht steuerlich absetzbar.

Quelle: http://www.reisekrankenversicherung.net/ratgeber/reisekrankenversicherung-einkommensteuer/

MfG

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Ich finde das irgendwie schon sehr traurig, aber was soll man machen. Inwiefern kann mir ein Versicherungsmarkler denn weiterhelfen, wenn ohnehin eine Absicherung bei chronischer Epilepsie nicht möglich ist. Zumindest ein voller Schutz inklusive Rücktransport. Vielleicht kann mir noch jemand sagen mit welchen Kosten zu rechnen habe, sollte ich auf einen Markler zurückgreifen.

Danke für die Mühe! Wirklich vielen dank :)

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Sinnvolles Vorgehen bei sehr ungleichen Vermögensverhältnissen bei Partnerschaft/Ehe

Der Partner einer Kollegin ist sehr wohlhabend und hat zwei (fast erwachsene) Kinder aus erster Ehe. Sie hat kaum Vermögen und auch keine Kinder. Sie ist vor einem Jahr, vor allem auf seinen Wunsch hin, in sein Haus gezogen und organisiert den Haushalt, steht den Kindern mit Rat und Tat zur Seite, kocht für Freunde, Dekoriert,usw. ( die typische Frauenrolle eben).

Die Kinder sind noch für mehrere Jahre in der Ausbildung und haben kein eigenes Einkommen und wohnen jeweils kostenlos in Wohnungen die dem Partner meiner Kollegin gehören.

Meine Kollegin und Ihr Partner verdienen beide (er mehr) und zahlen beide für Lebenshaltung, Urlaub, Ausbildung/Lebenshaltung seiner Kinder etc. wobei er den größeren Teil bezahlt. Die beiden sind nicht verheiratet, und er möchte auch nicht mehr heiraten. Er ist 55 und damit 15 Jahre älter als sie.

Sie wünscht sich für die Zukunft ebenfalls eine eigne Immobilie (selbstgenutzt) - sieht aber - vor allem - durch die Doppelbelastung und die Tatsache, dass sie die Finanzierung aufgrund der familiären Situation alleine stemmen müsste, keine realistische Möglichkeit dies zu bewerkstelligen.

Ihr Partner möchte die Häuser, Grundstücke und Wohnungen die ihm gehören nicht mit ihr teilen weder als Schenkung noch als Verkauf an sie (z.B. Mietkauf) und später Alles ausschließlich seinen beiden Kindern vererben.

Sein - sachlich richtiges - Argument ist, dass Sie aufgrund fehlender Sicherheiten alleine ohnehin keinen Kredit bekommen würde und somit real auch auf nichts verzichtet bzw. keinen Nachteil hat.

Die Sache ist so komplex dass ich auch keinen Rat weis. Vielleicht hat jemand von Euch/Ihnen schon Erfahrungen mit ähnlichen Situationen?! Was sollte sie für eine Lösung anstreben?

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Es wäre zumindst anständig, ihre Kreditfähigkeit könnte sich ja noch ändern, ihr ein Vorkaufsrecht einzuräumen, die Kinder können ja im Todesfall immernoch entscheiden? Ich persönlich würde auch eher sparen als in Kinder zu investieren denen es scheinbar an nichts mangelt und die auch selbst erwerbsfähig sind. Sinnvoll wäre vllt ein Mietvertrag auf dessen unveränderten Fortbestand sie nach 569§BGB auch nach dem Tod des Partners Anspruch hätte. Auch im Trennungsfall hätte sie so klein wenig mehr Sicherheit wenn man darüber nachdenkt.

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Ich bin kein Profi was diese doppelte Tätigkeit ist aber kann dir nur sagen wie es normalerweise ist: laut Bundesministerium (http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=93576.html) sind 30Wochenstunden ok, bei allem darüber würde der Elterngeldanspruch halt komplett verloren gehen. für die Rentenpunkte ist halt wichtig ob du diese Zeit zur Erziehung und Pflege nutzt oder normal erwerbstätig bist

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Du kannst dir auch einzelne WG - Zimmer auf Anfrage versichern lassen. Diesen Service bieten dir aber die meißten klassischen und großen Versicherer nicht an. Am besten du erkundigst dich online: http://www.vdd-hausratversicherung.de/ Hier hab ich mein Zimmer versichert. Kannst direkt am anfang auswählen um was es sich handelt. Einzelne Zimmer werden auf Anfrage versichert, vllt hast du Glück ;)

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Ja grundsätzlich gibt es Zahnzusatzversicherungen die die Leistung nicht begrenzen. Hier empfehlen sich aber meist spezielle, kleinere Anbieter. Hier kannst du zum Teil deine Konditionen selbst festlegen und bestimmen, sofern du bereit bist einen bestimmten Aufpreis dafür zu entrichten. Informationen rund um alle Online Anbieter findest du hier http://www.zahnzusatzversicherungen-vergleich.com/

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