Vorzeitige Veräußerung eine geschlossenen Immobilienfonds

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Bei geschlossenen Immobilienfonds kommen je nach Konstruktion und Art der Verlust- bzw. Gewinnzuweisungen eine oder mehrere Einkunftsarten in Frage:

- Einkünfte aus Gewerbebetrieb

- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften

Es ist insbesondere für die Anerkennung von Verlusten bedeutend, ob Du eine Gewinnerzielungsabsicht nachweisen kannst. Die Grundlage für die vorzeitige Veräußerung wären also zu beleuchten.

Im Normalfall wäre das Ergebnis (Gewinn minus Kaufkosten und Nebenkosten für Kauf/Verkauf) als negative Einkunft aus einem privaten Veräußerungsgeschäft (§23 Abs. 1 Nr. 1 EStG) anzugeben. Bedenke jedoch, daß Abschreibungen auf Gesellschaftsebene zu Buchwerten führen können, die einen für Dich tatsächlich vorliegenden Verlust als Gewinn darstellen. Damit würde eine Besteuerung des "Gewinns" erfolgen. Man muß das sehr genau anhand der steuerlichen Daten der Gesellschaft und Deines Vertrags prüfen. Da Du ohne Einzahlung der vollständigen Einlage noch kein Gesellschafter warst, könnte es eine einfache Rechnung werden. Könnte :-)