Vorsteuerüberhang Erstattung?
Hallo. Sind ab dem 01.06.2023 selbständig und habe nun die erste UmSt-Voranmeldung getätigt - bei dieser ist rausgekommen, dass wir mit einer Vorsteuererstattung iHv knapp 7000 EUR zu rechnen haben. Unser Steuerberater (der diese abwickelt) hat direkt alle Belege mitgeschickt & auch ein Schreiben an das FA übermittelt, aus dem hervorgeht, dass wir aktuell viele Investitionen tätigen und die Einnahmen erst in 2 Monaten kommen, da das Geschäft noch nicht eröffnet worden ist. Kann es bei dieser hohen Summe Probleme bei der Erstattung geben ? Wie lange kann das ca. dauern ?
2 Antworten
Du hast Recht, Anfangsverluste sind völlig normal und das weiß auch das FA, ein Verlust im Erstjahr führt nicht zu einer Einstufung als Liebhaberei.
Außerdem sagt die Vorsteuererstattung nichts über einen möglichen Verlust aus - bei der Größenordnung werden da vermutlich Anlagegüter beschafft, die abzuschreiben sind - wo sich also die Anschaffungskosten nur anteilig im Erstjahr auswirken.
Wie schnell die Erstattung kommt, wird davon abhängen, ab welcher Summe der/die Sachbearbeiter/in eine Zustimmung des/der Vorgesetzten braucht und wie die USt-Voranmeldungsstelle in der Urlaubszeit besetzt ist. Da alle Belege mitgeschickt wurden, sollte es aber schnell gehen, der Kollege macht das schon richtig für Euch.
Ihr werdet die Quittung mit Eurer EkSt für das Jahr 2023 bekommen. Dort werdet Ihr dann vom FA kräftig zur Kasse gebeten; es sei denn, das FA stuft Euer Geschäft als "LIebhaberei" ein. Auf dieses Risiko hat Euch sicher Euer Steuerberater hingewiesen.
Probleme wird es bei der Erstattung sicher nicht geben. Wenn das FA schnell ist, wird die Steuererstattung sehr schnell vonstatten gehen.
Warum sollte uns das FA so einstufen ? Schließlich ist es ja häufig so, dass man Investitionen tätigt, bevor die Einnahmen fließen, um dieses Geschäft aufzubauen. Und aus diesen Investitionen (Produkte in bestimmter Höhe) generieren wir ja im Anschluss Umsatz. Sobald die Einnahmen vorhanden sind, werden diese ja schließlich entsprechend versteuert.