Vorabnahmeprotokoll
Ich hatte am Freitag eine sog. Vorabnahme. Wir haben alle anstehenden Arbeiten, welche ich vornehmen muss, besprochen und das Vorabnahmeprotokoll wurde von mir und dem anwesenden Mitarbeiter der Wohnungsgesellschaft unterschrieben. Da es sich bei dem Mitarbeiter um einen Praktikanten handelte, mußte die zuständige Sachbearbeiterin noch gegenzeichnen. Der Mitarbeiter wollte mir dann die unterzeichnete Kopie in den Briefkasten stecken. Als ich den Praktikanten zur Wohnungstür brachte, sagte er so ganz nebenbei, dass ich bestimmt noch die Tapeten entfernen muss. Ich sagte ihm, dass ich das auf gar keinen Fall machen werde, da in meinem Mietvertrag und in dem Ankündigungsschreiben der Vorabnahme steht, dass ich die Wohnung sauber übergeben muss. Als ich dann am Abend die Kopie der Vorabnahme aus dem Briefkasten geholt hatte, musste ich feststellen, dass die zuständige Sachbearbeiterin einfach auf das bereits von mir unterschriebene Vorabnahmeprotokoll einen weiteren Punkt angekreuzt hatte, nämlich, dass ich die Tapeten in allen Räumen beseitigen muss. Was kann ich jetzt tun? Ich finde es eine Frechheit, dass die Sachbearbeiterin dass von mir unterschriebene Protokoll ohne mein Wissen verändert und ich jetzt unterschrieben habe, dass ich die Tapeten entferne, obwohl ich das lt. Mietvertrag gar nicht muss. Ich hätte das Protokoll niemals unterschrieben, wenn dieses Feld vor meiner Unterschrift schon angekreuzt worden wäre. Was kann ich jetzt also tun?
2 Antworten
Was kann ich jetzt also tun?
Ich verstehe nicht, dass man sich von einer solchen Urkunde keine Kopie aushändigen läßt und zwar sofort. Dann gäbe es das Problem erst garnicht.
Allerdings fragt man sich ohnehin, welche rechtliche Bedeutung ein "Vorabnahmeprotokoll" denn hat und schon kommen wir wieder zu jenem Problem welches so viele Fragesteller uns bereiten. Hier werden selektiv Informationen mitgeteilt obwohl eine Beurteilung zwingend die Kenntnis der vollständigen Urkunde erfodern würde. So kann man eigentlich nur raten, die Sache ggü dem Vermieter umgehend richtig zu stellen und zwar nicht telefonisch, sondern schriftlich.
Die sogenannte Tapetenklausel ist nicht zulässig.
Siehe hier: http://www.helpster.de/mietrecht-renovierung-bei-auszug-das-sollten-sie-wissen_26348
Also einfach ignorieren.