Unterschriebene Kreditanfrage zurücknehmen?
Ich habe meine kreditanfrage bei einem unverbindlichen Makler gestellt. Dieser hat mir einen Vertrag gesendet, den ich ihm unterschrieben zurückgesendet habe, dass im Falle einer Finanzierungsbestätigung eine Provision fällig wäre. Kann ich die Kreditanfrage nun zurücknehmen?
Mich hat mein Kind früher überrascht als geplant und ich werde mich doch Elternzeit begeben. Die wundervollen Momente mit Ihr seit der Geburt haben mich zu dem Entschluss gebracht, meine Zeit mit meiner Tochter in vollen Zügen erleben zu wollen und nicht zu verpassen trotz meiner Planung vorher, weiterzuarbeiten.
Das Geld zur Finanzierung bzw. Kreditanfrage für ein Gewerbe würde dann nicht mehr reichen, wofür ich die Anfrage nun gerne absagen möchte. Könntet Ihr mir bitte helfen?
1 Antwort
Du hast noch keinen Kreditvertrag unterschrieben. Dadurch kann der Makler bis jetzt keine Provision verlangen. Das kann er erst, sobald der Kreditvertrag zustande gekommen ist.
Manchmal haben Makler in ihren AGBs drin stehen, dass sie eine "Aufwandsentschädigung" verlangen, wenn man keinen Kreditvertrag unterschreibt. Das solltest Du nachlesen. Teilwiese sind solche Klauseln jedoch unwirksam, weil normalerweise ein Makler nur dann was verlangen kann, wenn der Kredit tatsächlich zustande gekommen ist. Die Aufwandsentschädigung darf jedenfalls nicht hoch sein.
Unabhängig davon solltest Du den Makler informieren, dass sich die Kreditanfrage "erledigt hat." (Damit bei ihm kein weiterer Aufwand entsteht.)
Lieber Andirat,
vielen lieben Dank für deine schnelle Antwort! Das hilft mir sehr.
Besten Gruß