Kann eine Kündigungsbestätigung zurückgezogen werden?
Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein Fitnessstudio eine bestätigte Kündigung wieder zurück ziehen kann.
Ich habe meinen Vertrag fristgerecht gekündigt, aber keine Bestätigung erhalten. Das Studio buchte weiter Geld ab. Also schickte ich die Kopie der Kündigung, die ich damals an das Studio verschickt hatte erneut an die Zentrale. Von dort erhielt ich eine E-Mail in der in etwa im Wortlaut steht "Hallo Mustermann, ich habe deinen Vertrag zum laufenden Monat gekündigt. Du hast also keine weiteren Rechnungen offen."
Jetzt wurde jedoch wieder Beitrag abgebucht. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass der zuständige Mitarbeiter, der mit meine Kündigung bestätigte einen Fehler machte und mein Vertrag somit weiter läuft.
Es wird jetzt behauptet es wäre nie eine Kündigung meinerseits eingegangen.
Reicht die E-Mail, in der der Mitarbeiter schreibt, er hätte meinen Vertrag gekündigt aus, um aus dem Vertrag zu kommen.
2 Antworten

Grundsätzlich sollte man Kündigungen per Einwurfeinschreiben versenden. Wenn du das getan hast, hast du einen Nachweis, wann das Kündigungsschreiben beim Fitnessstudio eingegangen ist.
Mit dem Beitritt hast du einen Vertrag unterschrieben. Der regelt auch auf welchem Weg Kündigungen zugestellt werden müssen.
Wenn E-Mail zugelassen ist (müsste explizit ausgeschlossen sein) ist zumindest diese Kündigung gültig, wenn es für den Eingang der schriftlichen Kündigung keinen Nachweis gibt.
Vorteilhaft bei Kündigungen per E-Mail wäre es eine Übermittlungs- und Lesebestätigung zu haben (lässt sich bekanntermaßen in jedem E-Mail Programm so einstellen).
Wenn die ein Lastschriftmandat von dir haben solltest du dieses als erstes bei deiner Bank zurückziehen, damit du eine besser Kontrolle hast.
Gleichzeitig kannst du zu viel eingezogene Beiträge über deine Bank zurückholen (zumindest für Abbuchungen der vergangenen 6 Wochen)

Kleiner Nachttrag:
wenn du eine Kündigungsbestätigung schriftlich erhalten hast, dann ist die zunächst einmal gültig. Eine Ausnahme würde bestehen, wenn klar erkennbar ist, dass eine nicht berechtigte Person die Bestätigung verfasst hat.
Daher:
- Lastschriftmandat zurückziehen
- zu viel abgebuchte Beträge durch die Bank zurückholen lassen.

Natürlich. Buche einfach das zuviel bezahlte zurück.