Von selbständig zu nebenberuflich selbständig - was passiert mit dem KFZ aus dem Betriebsvermögen?

1 Antwort

Selbständig, oder nebenberuflich selbständig ist ein Unterschied nur im Umfang des Betriebes.

Bezüglich der Gewinnermittllungsvorschriften ist es grundsätzlich kein Unterschied.

Müß ich zwingend den PKW in das Privatvermögen holen? 

Woher sollen wir das wissen?

Wie hoch ist die jährliche Fahrleistung?

Wieviel davon betrieblich

bisher?

zukünftig?

Wenn auch in Zukunft die betriebliche Nutzung mindestens 10 % ist, kann der Wagen im Betriebsvermögen bleiben..

Andri123  18.04.2018, 20:45

Zwei Mutmaßungen:

Die restliche Abschreibung für die verbleibenden zwei Jahre würde doch dem Privatentnahme-Erlös gegengerechnet werden (sorry für den Ausdruck) und dadurch wird die Steuerlast für die Übernahme des Dienstwagens ins Privatvermögen geringer?

Zum Argument “ Ich weiß noch nicht, ob ich nicht doch wieder hauptberuflich selbständig werde, weil mir die Festanstellung evtl. nicht gefällt“: Das muß er doch erst in 2019 entscheiden, wenn die Steuererklärung für 2018 fällig ist? Natürlich müßte er entsprechend Belege sammeln bzw. ein Fahrtenbuch führen.

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