Von selbständig zu nebenberuflich selbständig - was passiert mit dem KFZ aus dem Betriebsvermögen?
Hallo,
momentan habe ich drei Auftraggeber, wobei ich den Größten aufgebe, da ich ein Festanstellungsangebot annehmen werde. Für die zwei anderen (Umsatz ca. 2T€ im Jahr, Aufwand 20h mtl.) möchte ich meine Selbständigkeit behalten. Habe seit 4 Jahren ein PKW im Betriebsvermögen, welches ich dann auch für die Fahrt zur Arbeit als Festangestellter nutzen will. Müß ich zwingend den PKW in das Privatvermögen holen? Oder kann ich es im Betriebsvermögen belassen aber nicht mehr abschreiben.
Hintergrund ist, dass ich die Einnahme bei Verkauf nicht versteuern möchte, weil es sein kann, dass ich bei "Nichtgefallen" die Festanstellung wieder kündigen werde und wieder zur reinen Selbständigkeit wechseln könnte.
Danke
1 Antwort
Selbständig, oder nebenberuflich selbständig ist ein Unterschied nur im Umfang des Betriebes.
Bezüglich der Gewinnermittllungsvorschriften ist es grundsätzlich kein Unterschied.
Müß ich zwingend den PKW in das Privatvermögen holen?
Woher sollen wir das wissen?
Wie hoch ist die jährliche Fahrleistung?
Wieviel davon betrieblich
bisher?
zukünftig?
Wenn auch in Zukunft die betriebliche Nutzung mindestens 10 % ist, kann der Wagen im Betriebsvermögen bleiben..
Zwei Mutmaßungen:
Die restliche Abschreibung für die verbleibenden zwei Jahre würde doch dem Privatentnahme-Erlös gegengerechnet werden (sorry für den Ausdruck) und dadurch wird die Steuerlast für die Übernahme des Dienstwagens ins Privatvermögen geringer?
Zum Argument “ Ich weiß noch nicht, ob ich nicht doch wieder hauptberuflich selbständig werde, weil mir die Festanstellung evtl. nicht gefällt“: Das muß er doch erst in 2019 entscheiden, wenn die Steuererklärung für 2018 fällig ist? Natürlich müßte er entsprechend Belege sammeln bzw. ein Fahrtenbuch führen.