Selbständig plus Teilzeit?

1 Antwort

Jetzt habe ich gelesen, dass beim Midijob die Einkünfte aus der Selbständigkeit unterhalb des Midijob-Verdienstes liegen müssen. 

Und wo hast Du das gelesen?

Also reguläres Angestelltenverhältnis inklusive Pflichtversicherung in der GKV und Sozialabgaben.

Richtig, wenn es sich um ein Angestelltenverhältnis oberhalb der 450,- Euro Grenze handelt.

aber werden meine Einkünfte aus der Selbständigkeit auch auf das Einkommen gerechnet als Bemessung- Grundlage für die Beiträge ?

Dazu wäre es nötig zu wissen, wie die Arbeitszeit in Deinem Angestelltenverhältnis ist. 20 Stunden die Woche, oder mehr? dann sind die Einkünfte aus der Selbständigkeit erstmal Krankenversicherungsbefreit.

Eine Beitragspflicht in der Rentenversicherung, oder Arbeitslosenversicherung gibt es für Einkünfte aus der Selbständigkeit sowieso nicht.

Und wer zahlt dann die erhöhten Beiträge – macht ja bei nicht-selbständiger-Arbeit zur Hälfte der Arbeitgeber.

Na ja, wie bisher, Du selbst.

Was mich etwas wundert, Du bist seit Jahren Selbständig, aber hast keinen Steuerberater, mit dem Du diese Dinge besprichst?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Auf die Idee meinen Steuerberater zu fragen bin ich noch nicht gekommen, ich dachte es wäre ein Sozialversicherungsthema......Danke.

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@UllaJ177

Der Steuerberater hat einen wichtigen Tätigkeitsbereich, nämlich die Lohnabrechnungen. Daher ist er auch auf dem Gebiet fit.

Sogar mich, den das Thema Sozialversicherung nur langweilt, hat es soweit ergriffen, weil ich es für die Beratung gelegentlich brauche.

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