Vom Hund gebissen beim Zeitungsaustragen

3 Antworten

Zunächst mal: unabhängig von der Aussprache in manchen Regionen dieses Landes heisst es immer noch "Pforte".

Da es um einen Arbeitsunfall geht, dürfte die Unfallkasse des jeweiligen Bundeslandes zuständig sein.

In jedem Fall kannst Du Ansprüche gegen die Halterin des Hundes geltend machen. Hierzu ist jedoch UNMITTELBAR nach dem Vorfall ein Arzt aufzusuchen, denn sonst kann eingewandt werden, daß diese Verletzungen anderen Ursprungs sind. Allerdings dürfte bei der Bagatellverletzung keine wesentliche Schmerzensgeldzahlung resultieren.

Wenn du zu einem Arzt gegangen bist und dieser dir die Verletzung attestiert hat / attestieren kann und bewiesen werden kann, dass es sich um den Hund gehandelt hat (hier könnte es zur Not zu einem Vergleich der Bisspuren mit dem Gebiss kommen) besteht auch der Anspruch auf Schmerzensgeld. Die Frage ist nur, ob sich dieses wirklich lohnt. Sollte es nur eine ganz kurze Wunde sein, die dich nicht wirklich beeinträchtigt wäre der Schadensersatz wohl zu gering. Im zweifel solltest du einen Anwalt aufsuchen.