Vertragsstrafe Arbeitsvertrag?

3 Antworten

Wie kann es denn, wenn sie im Vertrag steht, der ungültig bleibt...

damit möchte der AG sich absichern, denn er rechnet mit dir. Wenn die Stelle unbesetzt bleibt, kann das Ausfälle bei den Einnahmen bedeuten oder Arbeitsabläufe geraten ins Stocken. Auch eine erneute Ausschreibung der Stelle kostet Geld (und Zeit).
Eine solche Klausel ist zulässig, da gibt es auch ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht.

https://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/vertragsstrafe-bei-nichtantritt-der-arbeit#:~:text=Eine%20Vertragsstrafe%20für%20den%20Fall,der%20ordentlichen%20Kündigungsfrist%20nicht%20übersteigt

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/einstellung-10-nichtantritt-der-neuen-stelle_idesk_PI13994_HI1785701.html

Sinnbefreite Frage, sorry!

Wenn Du den AV nicht unterschreibst, wird der auch nicht rechtsgültig!

Dann können und werden hieraus auch keine Klauseln wirksam werden!

Oder würdest Du auf die Idee kommen, wenn Du den nicht unterschreibst, den dort aufgeführten Lohn trotzdem einzufordern? 😜😁😎