Vermieter und Mitbewohner?

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Der Vermieter kann nur die Personen zur Kasse bitten, die im Mietvertrag stehen:

Das sind z. Z. der Mieter und seine (Ex)Frau - auch, wenn sie schon nicht mehr in der Wohnung wohnt.

Die neue Lebensgefährtin muss nur dann für die Miete (mit)aufkommen, wenn sie in den Mietvetrag mit aufgenommen wird.

Emelina  18.09.2023, 05:00

Danke für den Stern :)

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Der Mietvertrag wurde von ihm und seine damalige Frau unterschrieben.

Und nur diese beiden "Haupt-"mieter haften gegenüber dem Vermieter gesamtschuldnerisch.

Da die neue Lebensgefährtin kein Vertragspartner ist, ist sie nicht zur Zahlung verpflichtet. Dazu muss ein neuer Mietvertrag her bzw. sie mit aufgenommen werden. Noch ist die Ex Vertragspartner.

wenn er nicht mehr zahlen kann wäre immer noch die EX der nächste Ansprechpartner für dich, auch wenn sie ausgezogen ist steht sie immer noch im Mietvertrag.