Danke für eure Antwort. Sie entsprechen in etwa dem, was ich schon vermutet habe.
Wenn die Pauschale zu hoch angesetzt wurde, erhälst du am Jahresende dein Geld zurück.
also 350 km sind ganz sicher keine Probefahrt. Da kannst du was gegen machen.
Ja, das ist die Finanzinfo die 1x im Jahr per Post kommt.
für meine 90qm Wohnung in der ich alleine leben, zahlre ich inzwischen mehr als 100 Euro Storm im Monat!!!
Allerdings muss ich der Vollständigkeit halber auch dazu sagen, dass ich Warmwasser über Strom bekomme und hier ein kleines Homeoffice betreibe.
Irgendwie sind die Zinsen da kaum höher als bei guten Tagesgeld-Angeboten. Ich würde eher von so etwas abraten.
Ich galube das kann man gar nicht steuerlich absetzen (im Normalfall)
Dein Studium und dein Nebenjob sind erstmal getrennt von einander zu betrachten.
Viele Ausgaben der Uni kannst aber sicherlich als Werbungskosten absetzen. Hier wäre dann nur die Frage, ob diese Ausgaben die Werbungskostenpauschale übersteigen. Nur dann macht es Sinn sie einzeln in der Steuererklärung anzuführen. Andernfalls kannst du einfach in der Erklärung die Pauschale ankreuzen und die einzelnen Rechnungen weg lassen.