Verlustvortrag aus Immobilien?

2 Antworten

Als Rentner erzielst du jedes Jahr verrechenbares Einkommen, so dass der Verlustvortrag jedes Jahr geringer ausfallen dürfte.

Handelt es sich jedoch um einen so genannten Spekulationsverlust kanst du den nur mit einem zukünftigen Spekualtionsgewinn verrechnen. Da dieser deinen Angabe zufolge wohl nicht mehr erzielt werden dürfte, verpufft der Verlustvortrag, wie der correct schon berichtet hat.

In dem Fall könnte man einen Antrag ans Finanzamt schicken mit der Bitte zukünftig keine Steuererklärungen mehr abgeben zu müssen (obwohl man eigentlich dem Gesetzeswortlaut zufolge dazu verpflichtet wäre).

Das ist kein Guthaben.

Es ist das wie es heisst und ist jetzt verpufft.