Parkverstoß? Vertrag?
Ich habe auf dem Parkplatz einen Strafzettel bekommen. Grund: Übertriebene Ankunftszeit. Ich habe die Website des Unternehmens besucht und den Vertrag über das öffentliche Parken gelesen.
Und mir ist eine Klausel aufgefallen: 4.1.1 das Fahrzeug ohne Auslegung einer Parkscheibe abstellt, keine Ankunftszeit auf der ausgelegten Parkscheibe eingestellt hat, die Parkscheibe von außen nicht lesbar ist oder die auf der Parkscheibe eingestellte Ankunftszeit zuzüglich der auf den Hinweisschildern erlaubten Parkdauer überschritten worden ist (= Parkverstoß), es sei denn, er hat diesen Parkverstoß nicht zu vertreten.
Bedeutet dies, dass die Überschreitung der Parkzeit an sich nicht strafbar ist? In diesem Fall wäre nur die Überschreitung der zulässigen Parkzeit ab dem Zeitpunkt der "tatsächlichen Ankunft" eine Straftat.
...die auf der Parkscheibe eingestellte Ankunftszeit zuzüglich der auf den Hinweisschildern erlaubten Parkdauer überschritten worden ist (= Parkverstoß)...
Da mein Deutsch nicht sehr gut ist (ich lerne es noch) und ich nicht weiß, wohin ich mich wenden soll, möchte ich hier um Hilfe bitten. Die Rechtssprache kann anders sein und ich traue Übersetzern nicht wirklich. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
2 Antworten
Grund: Übertriebene Ankunftszeit.
Du hast wohl bei Ankunft deine Parkscheibe zu weit nach vor gestellt, du darfst sie höchstens 29 Minuten vorstellen und immer auf eine halbe oder ganze Stunde.
Beispiel:
Du kommst um 12.55 Uhr auf den Parkplatz, du mußt die Scheibe auf 13.00 Uhr stellen.
Du kommst um 13.01 Uhr auf den Parkplatz, du darfst die Scheibe auf 13.30 Uhr stellen.
Wenn die Recht haben, kannst Du Klauseln lesen und verstehen wie Du willst, aber:
Du wirst um das Bezahlen nich drumherum kommen! 😛😁😎