Verfahrens- und Ermittlungskosten im Strafverfahren?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wäre mir neu, dass das Opfer als potentieller Nebenkläger eigene Ermittlungen anstellen kann.

Bei Straftaten ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nur die kann auch die entsprechenden richterlichen Beschlüsse für solche Maßnahmen beantragen.

Das Opfer kann im Rahmen der Nebenklage lediglich Beweiserhebungsanträge stellen.

aawdawddaw 
Fragesteller
 10.03.2021, 20:07

,, Bei Straftaten ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nur die kann auch die entsprechenden richterlichen Beschlüsse für solche Maßnahmen beantragen. ''

und wie teuer kann so etwas werden oder zahlt das die Staatskasse ?

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aawdawddaw 
Fragesteller
 10.03.2021, 20:10
@Frommwood

Und wie hoch sind jetzt die Kosten für polizeiliche Ermittlungen den Anschluss zu ermitteln und darauffolgende Verfahrenskosten, wie viel Aufwand ist das ?

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Frommwood  10.03.2021, 20:15
@aawdawddaw

Pauschal nicht zu sagen.

Kann die Sache schriftlich erledigt werden, liegen die Kosten vlt bei 25-100 € als Zeugenentschädigung für den Betreiber des Anschlusses.

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aawdawddaw 
Fragesteller
 10.03.2021, 20:16
@Frommwood

Die meisten Anwälte arbeiten nicht für unter 250 - 300€ pro Stunde, wenn die Kosten bei 25-100€ liegen ist das ein 5 minütiger Aufwand also nur ?

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Frommwood  10.03.2021, 20:19
@aawdawddaw

Wie kommst Du jetzt auf den Anwalt???

Wenn die Staatsanwaltschaft einen Anschluss ermittelt und den Betreiber dazu befragt, bekommt der eine Entschädigung nach dem Justizvollzugsentschädigungsgesetz (JVEG).

Wenn der Anschlussbetreiber in seiner Zeugenrolle einen Anwalt als Beistand beauftragt, ist das sein Ding. Das zählt nicht zu den Verfahrenkosten und wird nicht erstattet.

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aawdawddaw 
Fragesteller
 10.03.2021, 20:23
@Frommwood

Und die Kosten für den Staatsanwalt , polizeiliche Ermittlungen zählen nicht zu den Verfahrenskosten ?

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Frommwood  10.03.2021, 20:25
@aawdawddaw

Der Staatsanwalt und die Polizei werden vom Land mit Steuergeldern bezahlt. Da entstehen also insoweit in der Regel keine Verfahrenskosten.

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