Verfahrens- und Ermittlungskosten im Strafverfahren?
Wenn sich das Opfer einer Straftat nun ein Anwalt nimmt und die Ermittlung des Internetanschlusses veranlasst, muss der Täter wenn er gefasst und verurteilt wird, dann sämtliche Verfahrens, Ermittlungs - und Anwaltskosten zahlen ?
Wie hoch sind die Kosten in etwa, eine IP Adresse und einen Internetanschluss zu ermitteln und die darauffolgenden Anwalts - und Gerichtskosten ?
1 Antwort
Es wäre mir neu, dass das Opfer als potentieller Nebenkläger eigene Ermittlungen anstellen kann.
Bei Straftaten ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nur die kann auch die entsprechenden richterlichen Beschlüsse für solche Maßnahmen beantragen.
Das Opfer kann im Rahmen der Nebenklage lediglich Beweiserhebungsanträge stellen.
Das zahlt die Staatskasse bzw. der Täter, wenn er verurteilt wird.
Falls Du Dir als Nebenkläger einen Anwalt nimmst, musst Du den natürlich selbst bezahlen.
Und wie hoch sind jetzt die Kosten für polizeiliche Ermittlungen den Anschluss zu ermitteln und darauffolgende Verfahrenskosten, wie viel Aufwand ist das ?
Pauschal nicht zu sagen.
Kann die Sache schriftlich erledigt werden, liegen die Kosten vlt bei 25-100 € als Zeugenentschädigung für den Betreiber des Anschlusses.
Die meisten Anwälte arbeiten nicht für unter 250 - 300€ pro Stunde, wenn die Kosten bei 25-100€ liegen ist das ein 5 minütiger Aufwand also nur ?
Wie kommst Du jetzt auf den Anwalt???
Wenn die Staatsanwaltschaft einen Anschluss ermittelt und den Betreiber dazu befragt, bekommt der eine Entschädigung nach dem Justizvollzugsentschädigungsgesetz (JVEG).
Wenn der Anschlussbetreiber in seiner Zeugenrolle einen Anwalt als Beistand beauftragt, ist das sein Ding. Das zählt nicht zu den Verfahrenkosten und wird nicht erstattet.
Und die Kosten für den Staatsanwalt , polizeiliche Ermittlungen zählen nicht zu den Verfahrenskosten ?
Der Staatsanwalt und die Polizei werden vom Land mit Steuergeldern bezahlt. Da entstehen also insoweit in der Regel keine Verfahrenskosten.
,, Bei Straftaten ermittelt die Staatsanwaltschaft. Nur die kann auch die entsprechenden richterlichen Beschlüsse für solche Maßnahmen beantragen. ''
und wie teuer kann so etwas werden oder zahlt das die Staatskasse ?