Urlaubsanspruch bei Kündigung seitens Arbeitnehmer
Hallo,
Mein Freund wir seine Arbeitsstelle am 30.3.10 zum 30.4.10 fristgemäß kündigen.
Er hat 28 Resturlaub.
Ist es richtig, das er dann 9 Tage Resturlaub innerhalb der Kündigungsfrist hat??
Beschäftigungsbeginn war 1.9.08.
Was passiert mit den Überstunden? Kann der AG sich aussuchen ob er sie bezahlt oder ob mein Freund sie abfeiern kann?
Danke für Antworten, es wäre auch schön, wenn jemand entsprechende Quellen/ Links angeben kann. Es wird nämlich immer alles verallgemeinert und finde keine konkreten Beispiele. Danke nochmals.
LG
1 Antwort
ihm stehen ca 2.4 tage urlaub im monat zu. wenn er die nicht nehmen darf muss der AG den urlaub ausbezahlen.
überstunden (wenn sie erfasst sind(stempelkarte/stundenzettel)) muss er auch aufbezahlen.