Urheberrechte

2 Antworten

Die Antwort von @Privatier59 ist die einzige die zum Ziel führt.

Die Marke Aurora ist 4 mal eingetragen. Für unterschiedliche Produkte.

Daher musst Du erstmal prüfen, welche Art Produkt Du "Aurora" nennen willst.

Für Klasse 34 Tabak, Raucherbedarf ist ist es vergeben. Klasse 12 Fahrzeuge und Beförderungsgeräte auch, ebenso 5 (Arzneimittel) und 30 (Kaffee) und als letztes nochmal 30, Mehl in Sackpackungen (hat jeder schon mal im Supermarkt gesehen, aber vermutlich nicht drauf geachtet.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.
Lolli722 
Fragesteller
 02.09.2023, 10:37

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort. Es handelt sich um einen Teil eines Musikinstruments. Ich finde es nicht in der DPMA Portal aber ich benutze es zum ersten Mal.

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wfwbinder  02.09.2023, 13:32
@Lolli722
Es handelt sich um einen Teil eines Musikinstruments

Hast Du dieses Teil selbst entwickelt, oder ist es ein typisches Teil wie eine Saite, ein Mundstück, eine Klappe udn Du möchtest diesem von Dir produzierten Teil einfach einen speziellen Namen geben, so wie in meinem Beispiel das Mehl Aurora, wobei Mehl type 405 viele anbieten, aber Aurora eben das mit dem Sonnenstern ist, wie @Andri123 nannte.

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