Unterhalt kürzen?
Hallo! Meine Kinder sind knapp 1/3 der Zeit bei ihrem getrennt lebenden Vater. Nun hat er entschieden, ab sofort 1/3 des Unterhaltes abzuziehen, weil die Kids ja 1/3 der Zeit bei ihm sind. Darf er das?
2 Antworten
Nein, das darf er nicht. Wie ist denn die bisherige Unterhaltszahlung geregelt? Gibt es einen Unterhaltstitel? Dann müsste er auf Abänderung des Titels klagen.
Danke! Ja, es gibt einen Titel. Er hat meine Unwissenheit ausgenutzt und einfach gekürzt.
Sofern ein Titel vorliegt, kannst Du den fehlenden Unterhalt sofort einklagen/vollstrecken.
Gehe zum Jugendamt oder zum Anwalt.