Sohn (6) verursacht Schaden an Freundin des Vaters, getrennt lebend, wer haftet?

4 Antworten

Einfach den Schaden melden und dann ist die Sache zu deinen Gunsten erledigt. Dein Sohn ist deliktunfähig, du hattest nicht die Aufsichtspflicht, was willst du noch mehr?? Die Freundin deines Mannes bekommt es dann schriftlich von deiner Versicherung.

Kind ist deliktunfähig, Aufsichtspflicht wurde nicht verletzt, du musst also für gar nichts aufkommen und dein Sohn erst recht nicht.

Die Privathaftpflicht wird den Schaden nicht regeln, da er innerhalb der Familie erfolgte, der Verursacher ein kleines Kind ist und der Vater die Aufsichtspflicht hatte. Kleine Kinder haben eine allgemeine Gefahr im Umgang, d.h. die Freundin muss damit rechnen, daß solche Dinge passieren können.

Ein durchsetzbarer Anspruch besteht somit IMHO nicht.

Wenn die Freundin des Vaters weder versichert ist, noch ein Einkommen hat, drängt sich mir der Verdacht auf, daß sie auch keine permanente Aufenthaltserlaubnis in Deutschland hat. Insbesondere dürfte dann jemand eine Verpflichtungserklärung für sie abgegeben haben und sie muss für das Visum eine Krankenversicherung nachweisen.

Diesen Punkt mit "nicht versichert" und "ohne Einkommen" solltest Du nochmals genauer erläutern.

Deine Privathaftpflichtversicherung wird den Schaden nicht bezahlen. Wenn Du Dir aber jeglichen Ärger mit "ihr" sparen willst, dann melde den Schaden Deiner Versicherung - die Versicherung setzt sich mit der Freundin Deines Ex-Mannes auseinander. Es wird auf deliktunfähig rauslaufen - die Versicherung wird nicht zahlen, da Du die Aufsichtspflicht nicht verletzt hast - das Kind war ja beim Vater, der hatte die Aufsichtspflicht.

Danke für die Antwort, so in etwa dachte ich mir schon aber es erleichtert ungemein das auch von dritten zu "hören". Werde das auch so tun.

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