Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Schriftliche Äußerung als Beschuldigter - wie verhalte ich mich richtig?

Frommwood  13.01.2021, 13:56

Wurde Dir bereits beim Anhörungsbogen die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage (§ 153a StPO) angekündigt?

armuc 
Fragesteller
 13.01.2021, 14:05

Es ist eine der Antwortmöglichkeiten.

Frommwood  13.01.2021, 13:57

Gehe davon aus Du meinst 10 mm Lackschaden :-)

armuc 
Fragesteller
 13.01.2021, 14:05

10cm - sorry

2 Antworten

Eine Einstellung gem. § 153a StPO ist sicher eine Möglichkeit, die Angelegenheit schnell vom Tisch zu bekommen. Dem Grund nach würde ich anhand deiner Schilderung allerdings eine strafbare Handlung verneinen. § 142 StGB erfordert zwingend einen (zumindest bedingten) Vorsatz, den kann ich bei dir jedoch nicht erkennen. Eine fahrlässige Verkehrsunfallflucht hingehen ist nicht strafbar (§ 15 StGB).

Ein 10 km langer Lackschaden ist allerdings schon eine Leistung....

Woher ich das weiß:Hobby – Hobbyjurist - Grundwissen, garniert mit Recherche

um ein weiteres Verfahren zu vermeiden, könnte auch " einverstanden " angekreuzt werden, um eine Einstellungsverfügung zu erreichen.

Wenn auch nicht gleich bemerkt, ist augenscheinlich wohl tatsächlich ein Kontakt mit dem gegnerischen PKW zustande gekommen, warum lange herumeiern 🤷‍♀️ es hätte schlimmer kommen können.