Wie erfolgt die Umlage der Müllgebühren in einer ETW-Anlage?

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Die Verteilung erfolgt nach Miteigentumsanteilen.

Eine Umlage nach Quadratmetern der Wohnung ist ja nicht gerecht.

Das kann ich nicht nachvollziehen. Es ist im Gegenteil so, dass die Miteigentumsanteile als gängige Basis für die Abrechnung sind. Natürlich gibt es überall Erbsenzähler die so etwas nicht gut finden. Noch viel weniger gut ist aber nämlich die Abrechnung nach Personenzahl, denn sie ist völlig unpraktikal und motiviert zu Blockwartverhalten mancher Zeitgenossen. Dann wird nämlich heimlich Buch geführt, wie oft und wie lange jemand Besuch hat. Es wird in den Mülltonnen gestöbert, wer was an Müll eingeworfen hat und als ob das nicht Ärgernis genug wäre, gibt es anschließend endlos Streit über die oft sehr unterschiedlichen Sichtweisen.

Ich kenne auch nur die Verteilung nach Miteigentumsanteilen. Allerdings gibt es Orte, an denen die Müllgebühren direkt von den Bewohnern gefordert werden. Dann hat die WEG nichts mit dem Müll zu tun.

Die wesentliche Frage ist doch, wie der Mülldienstleister bzw. die Stadt/Gemeinde und mit wem abrechnet.

In einer 125-Einheiten-Anlage hier im Ort hat die Eigentümergemeinschaft Sammelcontainer für die Müllarten und selbst einen Vertrag mit der Gemeinde, die dies nach Zahl der Container (für Rund- und Flachmüll) und Leerungen (für Bio- und Restmüll) abrechnet. Die Umlage der Verwaltungsgesellschaft in der Wohnanlage erfolgt haushaltsbezogen nach Grundfläche auf die einzelnen Eigentümer, so der Beschluß der Eigentümerversammlung zu Nebenkostenumlagen.

Für Privatkunden erfolgt die Abrechnung hier im Ort haushaltsbezogen und nach Anzahl der Personen, die in einem Haushalt gemeldet sind. Der Gemeinde liegen diese Daten ja auch vor, d.h. sie kann sie nutzen.

Mit anderen Worten: ob nun bezogen auf m² der Wohnungen, Anzahl der Wohnungen oder Personenzahlen - in jedem Fall ist der Beschluß der Eigentümerversammlung bindend. Diese kann auch bei Mißfallen der Regelung diese wieder zu einem neuen Wirtschaftsjahr ändern.