uneheliche Halbschwester?

4 Antworten

wenn ein testament existiert, und die Halbschwester auch darin vorkommt, ob sie erberechtigt ist oder nicht ist erstmal unwichtig, wird sie davon informiert.

Jede Person in dem Testament bekommt ein Schreiben,

So hatte mir das Nachlassgericht damals geschrieben. meine Töchter waren darin erwähnt, als Nacherben, falls ich damals eher versterben sollte als der testamentsverfasser.

Mein Vater ist verstorben
konret - wann?

Liegt dieser Zeipunkt bereits mehr als 3 Jahre zurück, wäre ein Pflichtteilsanspruch auf das väterliche ehedem verwirkt.

Anders sieht es aus, wenn Deine Eltern ein Berliner Testament mit Eintragung der Nacherben errichtet haben.

Eifelia  27.08.2023, 13:19

Es kommt allerdings bei der Verjährung nicht auf den Todeszeitpunkt an, sondern auf den Zeitpunkt, zu dem ein Erbe vom Erbfall und seiner Enterbung erfahren hat.

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Nein, das Gericht informiert sie nicht, das ist eure Aufgabe, sie zu informieren, sofern ihr irgendwelche Kontaktdaten von ihr habt.

Denn eine Erbberechtigte Person kann ihr Erbe innerhalb von 3 Jahren nach Kenntnisnahme des Todesfalles fordern. Wenn ihr sie jetzt nicht informiert und sie irgendwann vom Erbfall erfährt und wenn das in 10 Jahren ist, kann sie dann immer noch ihren Erbteil fordern und wenn ihr dann ggf das Erbverzichtsdokument entsorgt habt, steht ihr dumm da.

Ergo die Halbschwester informieren nachweisbar per Einwurfeinschreiben und danach das Dokument noch mindest 3 Jahre aufbewahren.

Das Nachlassgericht informiert nur dann überhaupt jemanden, wenn dort ein Testament vorliegt, die Information über einen Todesfall gehört nicht zu seinen Aufgaben.

Die Mitteilung der Mutter über den Bestatter ist natürlich zu korrigieren, wenn die Halbschwester jetzt im Nachhinein bekannt wurde, das Dokument über den Erbverzicjt kann man dann doch beifügen.